Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkungen gelten auch über Ostern

Korbach(pm). Der Landkreis Waldeck-Frankenberg appelliert an seine Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Ausgangsbeschränkungen und das Kontaktverbot dringend einzuhalten – gerade auch über die anstehenden Feiertage. Damit gilt auch über Ostern die dringende Empfehlung der
Politik, private Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Letzte Woche haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Ausgangsbeschränkungen bis zum 19. April zu verlängern.

Das Osterfest kann daher auch in Waldeck-Frankenberg bei vielen Familien nicht wie üblich gefeiert werden. Generell sollte auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten verzichtet werden. Das gilt auch für Tagesausflüge oder Gottesdienstbesuche. „Eine Pandemie kennt keine Feiertage“, hat bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel gewarnt. „Ostern ist ein christliches Familienfest. Es ist nachvollziehbar, dass in dieser Zeit eigentlich jeder bei seinen Lieben sein möchte“, sagt auch der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese. In diesem Jahr müsse man sich aber an die aktuellen Gegebenheiten anpassen – und das Fest mit möglichst wenig sozialem Kontakt feiern. „Das ist hart und ich verstehe das“, so Frese weiter, „aber es ist notwendig, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.“ Auch für ihn persönlich bedeute dies Einschränkungen: „Ich werde das Osterfest mit meiner Frau und meinen beiden Töchtern, die momentan bei uns leben, allein verbringen.“
Aktuell gibt es im Landkreis 90 bestätigte Coronavirus-Fälle.

„Die Anzahl der Infizierten steigt sehr moderat, aber sie steigt noch an“, betont der Gesundheitsdezernent weiter. Das Osterfest dürfe nicht dazu führen, dass die ersten zaghaften Ergebnisse der Verordnungen der
letzten Wochen hinfällig würden. „Wir appellieren daher an die Bevölkerung, sich – auch wenn es gerade über Ostern schwer fällt – an die Regelungen zu halten.“

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