Geflügelpest breitet sich aus

Geflügelhalter sollten sich auf mögliche Aufstallungspflicht vorbereiten

Kreis Paderborn (krpb). Nachdem Ende Oktober bei einer Reihe von Wildvögeln in Norddeutschland sowie in zwei Hausflügelhaltungen die Geflügelpest (auch als Vogelgrippe bezeichnet) amtlich festgestellt wurde, sind auch die Veterinäre im Kreis Paderborn alarmiert. Das Bundesforschungsinstitut für Gesundheit, das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), stuft die derzeitige Gefährdungslage als hoch ein. Das in den Hausgeflügelbeständen festgestellte Virus ist vermutlich über Wildvögel eingeschleppt worden. Der festgestellte Erreger der Geflügelpest ist so aggressiv, dass bereits mehr als 3000 Wildvögel, vor allem Nonnengänse und Wildenten, in den vergangenen Wochen in den deutschen Küstenregionen verendet sind.

Bereits Mitte des Jahres gab es eine erste Serie von Ausbrüchen in Westrussland, Kasachstan, Israel sowie im Oktober und November in den Niederlanden und Großbritannien in Hausgeflügelhaltungen. Für den Menschen besteht keine Gefahr: Laut Aussage des FLI gibt es bislang keinen Hinweis darauf, dass Menschen sich anstecken könnten. „Wir müssen unbedingt verhindern, dass der Erreger seinen Weg in die heimischen Geflügelbestände findet“, warnt die Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Elisabeth Altfeld. Dann drohten Sperrmaßnahmen und erhebliche wirtschaftliche Schäden für die Landwirtschaft. Geflügelhalter sollten umgehend ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und sich darauf vorbereiten, dass eine Aufstallpflicht für alles Geflügel kommen könnte. „Tote Funde von verendeten größeren Wildvögeln, Greifvögeln, Rabenvögeln und wildem Wassergeflügel sollten uns sofort gemeldet werden, damit wir die Tiere abholen und untersuchen können“, unterstreicht Altfeld. Gemeldet werden sollten also nicht kleinere Vögel wie tote Amseln oder Spatzen. Auch wenn die bisher nachgewiesenen Erreger der Geflügelpest nicht auf den Menschen übertragbar sind, sollten Totfunde nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.

Aufstallpflicht bedeutet, dass sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, beispielsweise einer Voliere, untergebracht werden müssten. Der Geflügelpesterreger kann direkt durch Kontakt mit Wildvögeln und indirekt über infiziertes Futter, Wasser, Gerätschaften, Stiefel, Kleidung usw. übertragen werden. Die Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen müssen deshalb eingehalten werden. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Diese Vorschriften gelten auch für Kleinstbetriebe und damit auch Hobbyhalter. Sämtliche Schutzmaßnahmen sind in einem Merkblatt des FLI zusammengefasst, das auf den Seiten des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de heruntergeladen werden kann. Geflügelhalter haben zudem die Möglichkeit, anhand einer Risikoampel mit einigen Fragen dahinter ihr Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Bestand abzuklären. Der Link dazu findet sich auf der Internetseite des FLI:

https://risikoampel.uni-vechta.de/plugins.php/aisurveyplugin/ai/survey/farm_data?disease_id=1.

„Das derzeitige Geschehen erinnert uns sehr an die Ausbrüche der Geflügelpest hier im Kreis Paderborn in 2005/20006 sowie 2016/2017, da hatten wir ein ähnliches Szenario“, warnt Altfeld. Die leitende Kreisveterinärin bittet deshalb alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten. Bei erhöhten Tierverlusten muss immer der Tierarzt hinzugezogen werden. Eine Anschlussuntersuchung auf den Erreger der Geflügelpest ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Insbesondere auch Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe sollten ihre Bestände umgehend, falls noch nicht geschehen, der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt melden, um in einem Seuchenfall finanziell entschädigt zu werden. Ein Formular hierfür ist auf der Kreisseite unter www.kreis-paderborn.de zu finden. Werktags sind die Kreisveterinäre unter der Telefonnummer 05251- 308 3954, per E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de zu erreichen. An den Wochenenden ist ein Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden möglich, Tel. 02955 7622-0.

Im Kreis Paderborn gibt es 1.590 Geflügelhaltungen. Etwa 133 Betriebe haben Bestände mit mehr als 1.000 Tieren, 71 davon mehr als 10.000 Tiere.

Hintergrund:

Geflügelpest oder Vogelgrippe? Welcher Begriff trifft denn nun zu? Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Geringpathogene, also weniger krank machende Viren der Subtypen H5 und H7 können allerdings zu einer hochpathogenen Form

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