Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen trägt die alleinige Verantwortung für volles Risiko bei seiner Windkraftplanung

Kreis Paderborn bezieht Stellung zum Interview mit Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen

Kreis Paderborn(krpb). Wer in Deutschland eine Windkraftanlage bauen will, die höher als 50 m ist, braucht dazu eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Erfüllt der Antragsteller alle rechtlichen Voraussetzungen, hat er einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung durch die jeweils zuständige untere Immissionsschutzbehörde. Einzige Steuerungsmöglichkeit für den Ausbau oder Stopp der Windkraft ist die Ausweisung von Windkonzentrationszonen in einem Flächennutzungsplan (FNP). „Für den FNP ist allein die jeweilige Stadt oder Gemeinde, für Borchen also die Gemeinde Borchen zuständig“, betont der Leiter des Kreisumweltamtes, Klaus Kasmann. Hier trage der Bürgermeister die gesamte Verantwortung, er müsse dem Rat einen rechtmäßigen Plan vorlegen. Entscheidend sei vor allen Dingen die abschließende Abwägung des Gemeinderates der öffentlichen und privaten Belange.

Genehmigungsbehörde für den FNP ist die Bezirksregierung Detmold. Aufgabe des Kreises Paderborn als untere Immissionsschutzbehörde ist es, geltendes Recht und den FNP der Stadt oder Gemeinde, sofern vorhanden, anzuwenden, also zu überprüfen, ob ein Antragsteller alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht. „Gefühle welcher Art auch immer dürfen da keine Rolle spielen. Ein bloßes Wollen oder Nicht-Wollen ist völlig irrelevant. Mit einem Schulterschluss überzeugt man kein Gericht. Recht und Gesetz sind der Maßstab der richterlichen Entscheidungsfindung. Sie sind der Maßstab für rechtsstaatliches Verwaltungshandeln“, bekräftigt Kasmann.

Kasmann erinnert noch einmal daran, dass der Kreis ursprünglich im Januar 2018 den Bau von vier Windkraftanlagen in Etteln aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt habe. Der Investor habe gegen diese Entscheidung geklagt. Das Verwaltungsgericht Minden musste über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kreises urteilen, hatte Zweifel an der Ablehnung und entwickelte einen Vergleichsvorschlag. Das Gericht sah also offensichtlich in einem ersten Zwischenschritt die vom Kreis getätigte Ablehnung aller vier Anlagen für juristisch nicht haltbar an. Wenn ein Gericht zu der Auffassung gelangt, dass ein Rechtsstreit einer gütlichen, vergleichsweisen Einigung zugänglich ist, wird es den Parteien zum Zwecke der Vermeidung einer streitigen Entscheidung einen inhaltlich an die Rechtslage anknüpfenden Vergleichsvorschlag unterbreiten. In diesem Fall lautete der Vorschlag: Ein Windrad statt 4, welches mit hohen Auflagen an den Start hätte gehen können. Wie am 13. Juli berichtet, stand der Gemeinde Borchen ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung, um ihr Einvernehmen, also ihr „Ja“ zu diesem Vorschlag des Gerichts zu erteilen. Der Vergleichsvorschlag des Gerichts hätte Rechtssicherheit für vier Anlagen gebracht und zwar auch für den Fall, dass der Flächennutzungsplan möglicherweise zukünftig von den Gerichten für unwirksam hätte erklärt werden können. Drei der beantragten Anlagen hätten rechtskräftig abgelehnt werden können. Diese Chance hat der Bürgermeister verstreichen lassen.

Hinzu kommt: Jetzt steht der neue FNP schon kurz nach seiner Inkraftsetzung wieder vor der Überprüfung. Das ist auch deswegen relevant, weil weitere Windkraftanlagen beantragt worden sind, die ansonsten erst im nächsten Jahr zur Entscheidung vor Gericht angestanden hätten. Letztlich ist es ein „Déjà vu für Borchen: Der Bürgermeister stand bereits im September 2016 vor den Scherben seiner Windkraftpolitik, als das Verwaltungsgericht Minden den (alten) FNP als unwirksam behandelt hat. Damals wie heute schlug er alle Warnungen, alle Gesprächs- und Beratungsangebote seitens des Kreises in den Wind, fährt stattdessen auf volles Risiko. Nun ist wieder alles auf Anfang. „Wir setzen unverändert auf Gespräche und Informationen“, bekräftigt Kasmann. Der Landrat werde deshalb zeitnah zu einer Bürgerversammlung einladen, zu dem selbstverständlich auch der Bürgermeister eingeladen sei.

Das sagt Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen

m Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans, der zur Steuerung der Windkraft aufgestellt wird, müssen die s. g. „Träger Öffentlicher Belange“ zur Stellungnahme angefragt werden. Dieses ist auch im Rahmen der aktuellen Flächennutzungsplanung der Gemeinde Borchen fünfmal an den Kreis Paderborn geschehen. Fünfmal hat der Kreis Paderborn auf diese Anfrage mitgeteilt, letztmalig mit Schreiben vom 13.06.2019 an die Bezirksregierung Detmold, dass zu diesem Plan „keine Anregungen und Bedenken bestehen“. Eine Warnung, ein Gesprächs- oder Beratungsangebot des Kreises Paderborn kann diesen Stellungnahmen offensichtlich nicht entnommen werden.

Der Kreis Paderborn ist, darauf sei hier ausdrücklich hingewiesen, die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Sie erteilt oder verweigert also die Baugenehmigung für die Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen. Wenn der Kreis Paderborn eine solche Stellungnahme abgibt, dann muss die Gemeinde Borchen erwarten, dass sich der Kreis Paderborn bei der Beurteilung von Anträgen auf die Errichtung von Windkraftanlagen im Schulterschluss mit der Gemeinde Borchen uneingeschränkt an diesen Plan hält. Fortwährend Zweifel an diesem Plan zu streuen, zumal, ohne diese Zweifel konkret zu begründen und im Widerspruch zur eigenen Stellungnahme, ist dagegen völlig unverständlich. Wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde dies tut, entfaltet das sicher eine verheerende Wirkung. Der Rat der Gemeinde Borchen hat mit dem Feststellungsbeschluss zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Borchen festgelegt, dass im fraglichen Bereich keine Anlagen errichtet werden sollen. Wenn man schon einmal das Amt des Bürgermeisters bekleidet hat, muss bekannt sein, dass man einen Ratsbeschluss nicht einfach mit einer Entscheidung des Bürgermeisters vom Tisch wischen kann.

Zumal in dem fraglichen Schreiben keinerlei Hinweise enthalten waren, warum diese Anlagen, entgegen der ursprünglichen Absicht des Kreises, nun doch genehmigt werden können. Der einzige Hinweis hierzu war ein Raumordnungsgutachten, was durch die Investoren vorgelegt wurde, dass bei der Gemeinde Borchen aber gänzlich unbekannt ist. Auch Betriebsbeschränkungen für die eine Anlage, die im Wege des Vergleichs genehmigt werden sollte, wurden nicht erläutert. Gerade hier muss die Frage gestellt werden, warum der Kreis Paderborn die Bedingungen eines Vergleiches nicht bereits im Vorfeld mit der Gemeinde kommuniziert hat. So wäre gerade in diesem Fall für die Gemeinde Borchen ein wie so oft vom Kreis Paderborn zitiertes Gesprächs- und Beratungsangebot wünschenswert gewesen. Vielmehr wurde angedroht, dass, wenn die Gemeinde Borchen das Einvernehmen verweigert, der Kreis dies ersetzen würde und eine Genehmigung erteilt. Ersetzt werden kann es gemäß geltenden Rechts aber nur, wenn die Gemeinde Borchen rechtswidrig handelt. Worin dieses rechtswidrige Handeln liegen sollte, wurde im Schreiben des Kreises nicht ausgeführt. Es wurde lediglich damit begründet, dass der Vergleichsvorschlag „einige Vorteile hat“. Das kann für ein solches Vorgehen des Kreises keine Begründung sein.

Neben den vorgenannten Gründen konnte nur der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Borchen über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entscheiden. Obwohl diese Entscheidung dann nicht mehr erforderlich war, hat der Gemeinderat in einer Sondersitzung die Entscheidung von mir, vorsorglich das gemeindliche Einvernehmen zu versagen, fraktionsübergreifend für richtig befunden. Schon aus diesem Grund ist es nicht nachvollziehbar, warum der Kreis Paderborn in seinen Stellungnahmen immer wieder auf die Person des Bürgermeisters abstellt. Die Rechtssicherheit für vier Anlagen in einem für das gesamte Gebiet der Gemeinde Borchen geltenden Flächennutzungsplans kann nicht der Maßstab für das gemeindliche Handeln sein. Vielmehr würde dann in einer Fläche eine Anlage errichtet werden, zu der der Rat der Gemeinde Borchen im Rahmen der Flächennutzungsplanung eindeutig erklärt hat, dass dort keine Anlage errichtet werden soll. Dies geschah in Abstimmung mit den hierfür beauftragten Planern eines Fachplanungsbüros. Wenige Tage nach einem solchen Beschluss, so eine Genehmigung zu erteilen, würde die Planung der Gemeinde Borchen völlig wertlos machen. Wie in allen Kommunen, die eine Flächennutzungsplanung für die Windkraft durchgeführt haben, war auch für Borchen völlig klar, dass diese Planung beklagt werden wird. Ob dies aktuell passiert oder wie der Kreis in seiner Erklärung schreibt, erst im nächsten Jahr, dann allerdings mit der „Hypothek“, dass in einer ursprünglich ausgeschlossenen Fläche eine Anlage genehmigt wurde, ist völlig unerheblich. Erheblich ist einzig und allein, dass, wie in benachbarten Kreisen, Kommune und Baugenehmigungsbehörde mit einer Stimme sprechen. Jedes andere Vorgehen gibt den Investoren verständlicherweise das Signal, dass selbst die Baugenehmigungsbehörde schon Zweifel an der Rechtssicherheit der Planung der jeweiligen Kommune hat.

Die Warnungen, Gesprächs- und Beratungsangebote zum (alten) FNP der Gemeinde Borchen, von denen der Kreis Paderborn wiederholt und auch in der vorliegenden Erklärung spricht, waren damals ausnahmslos darauf ausgerichtet, einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die Gemeinde Borchen war hingegen der Auffassung, dieses zum damaligen Zeitpunkt nicht zu tun. Und das war die alternativlos richtige Entscheidung! Andere Kommunen haben in diesem Zeitraum neue Flächennutzungspläne zur Steuerung der Windkraft aufgestellt. Hier sei u. a. auf die entsprechenden Planungen der Stadt Paderborn und der Stadt Bad Wünnenberg hingewiesen. Diese und alle anderen Flächennutzungspläne sind im Rahmen der Normenkontrolle vor dem OVG Münster gescheitert. Und dies, weil immer wieder neue Rechtsgrundsätze zugrunde gelegt wurden, die bei der Planung dieser Kommunen überhaupt nicht berücksichtigt werden konnten. Nicht ein einziger Flächennutzungsplan hat seit 2012 vor dem OVG Münster standgehalten!Aktuell hat der Rat der Gemeinde Borchen einen Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie beschlossen, der inzwischen auch in Kraft getreten ist. Das Agieren des Kreises Paderborn ist für diesen Flächennutzungsplan alles andere als hilfreich.

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