Frankenberg beschließt Gebührenbefreiung für die Außengastronomie

Frankenberg(pm). Noch können die lokalen Gastronomiebetriebe ihr Essen lediglich zum Abholen anbieten, eine Wiedereröffnung zumindest der Außengastronomie steht aufgrund der fallenden Corona-Inzidenzen im Landkreis Waldeck-Frankenberg aber aller Wahrscheinlichkeit nach kurz bevor. Die Stadt Frankenberg (Eder) hat vorausschauend beschlossen, die örtlichen Gastronomiebetriebe auch im laufenden Jahr 2021 von den Gebühren für die Außengastronomie zu befreien. Bereits 2020 hatte die Stadt die Gebühren Corona-bedingt ausgesetzt und hatte sogar zusätzliche Außenflächen genehmigt, um die durch die Pandemie hart getroffenen Betriebe zu entlasten.


„Wir freuen uns mit den Betrieben auf den Neustart in der Gastronomie, hoffentlich pünktlich zum Feiertag am Donnerstag. Wir handeln weitsichtig, weil unsere Gastronomen es uns Wert sind!“ erklärte Bürgermeister Rüdiger Heß. „Die Gastronomie gehört zu den am schwersten von der Pandemie betroffenen Bereichen, da wollen wir für ein bisschen Entlastung sorgen und dazu beitragen, das Leben zurück in die Stadt zu bringen.“ Auch wenn die dritte Corona-Welle inzwischen gebrochen scheine, sei im Verlauf des Jahres noch weiter mit Einschränkungen zu rechnen, so Heß.


Die aktuelle Corona-Inzidenz ist in den letzten Tagen auch im Landkreis Waldeck-Frankenberg deutlich gesunken. Bleibt es wie erwartet bis Mittwoch bei einem Wert unter 100, werden die Regelungen der Bundes-Notbremse ab Donnerstag aufgehoben. Für den Landkreis gelten dann die Regelungen aus Stufe 1 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Hessen.

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