Internationaler Tag der Biologischen Vielfalt: Förderung für mehr als 500 Biodiversitäts-Projekte

Kassel(pm). Der 22. Mai wird in diesem Jahr zum 20. Mal als „Internationaler Tag der Biologischen Vielfalt“ begangen. Unter Biologischer Vielfalt oder auch Biodiversität versteht man die Vielfalt der Ökosysteme, den Artenreichtum und die genetische Vielfalt innerhalb der Tier- und Pflanzenarten. Die Naturschützer des Regierungspräsidiums (RP) Kassel leisten ihren Beitrag, um auch in NordOstHessen diese Vielfalt zu schützen und zu bewahren. Die Hessische Landesregierung hat 2013 die Hessische Biodiversitätsstrategie beschlossen und 2016 ergänzt. Mit den darin benannten elf konkreten Zielen und den dazugehörigen Maßnahmen trägt das Land zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Auf Grundlage naturschutzfachlicher Kriterien wurde 2015 eine Liste der für Hessen bedeutsamen Arten und Lebensräume als sogenannte „Hessen-Liste“ erstellt. Zur Förderung der dort verzeichneten 259 Arten und 38 Lebensräume können Maßnahmen und Projekte Dritter auf Antrag finanziell durch das Regierungspräsidium Kassel unterstützt werden. Hierbei sollen Maßnahmen vornehmlich außerhalb von Schutzgebieten umgesetzt werden.


Zwischen 2015 und 2020 wurden so mehr als 500 Maßnahmen und überwiegend kleinere Projekte im Regierungsbezirk in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro gefördert. Insbesondere für verschiedene Vogel- und Amphibienarten wurden Maßnahmen umgesetzt. Finanziert wurden u.a. die Anlage oder Renaturierung von Nahrungsgewässern für den Schwarzstorch und Fortpflanzungsgewässer für Amphibien z.B. Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Laubfrosch, aber auch Nisthilfen z.B. für Weißstorch, Schleiereule, Gartenrotschwanz und Turmfalke, Schutzmaßnahmen für Fledermausquartiere, Feldflurprojekte für das Rebhuhn, Fördermaßnahmen für Gebäudebrüter, Wiederansiedlungsprojekte für Pflanzenarten wie die Arnika und den Frauenschuh sowie für den Edelkrebs, Landschaftspflegemaßnahmen zur Wiederherstellung von artenreichen Feuchtwiesen, zur Entwicklung von Flächen mit Ackerwildkräutern, zur Sanierung von Streuobstwiesen oder zum Erhalt von Kalkmagerrasen außerhalb von FFH-Gebieten und viele weitere mehr.


Eine der Arten, die von der hessischen Biodiversitätsstrategie profitiert, ist die nur etwa 2 Millimeter große Rhön-Quellschnecke. Flächig verbreitet ist sie in Hessen in der Hohen Rhön, Teilen der Vorder- und Kuppenrhön sowie im Hohen Vogelsberg. Im Fulda-Haune-Tafelland zwischen Fulda und Schlitz, dem Unteren Vogelsberg und dem Sandsteinspessart sind wenige Reliktvorkommen bekannt, die als nördliche und südliche Verbreitungsbrücke zwischen den beiden Hauptvorkommen angesehen werden können. Die Rhön-Quellschnecke scheint außerhalb der Hauptverbreitungsgebiete weitgehend verschwunden zu sein. Hier nimmt die Fundortdichte sehr schnell ab und es ist zu befürchten, dass immer mehr dieser Reliktvorkommen verschwinden. Die Rhön-Quellschnecke besiedelt Quellaustritte und die anschließenden Quellbachbereiche und ist auf gleichmäßig kaltes und unbelastetes Quellwasser zwingend angewiesen. Ihr typischer Lebensraum ist der Quellbach des Erlenbruchwaldes. Früher war sie in der offenen Landschaft verbreitet, kommt heute aber fast ausschließlich in zusammenhängenden Laubwaldarealen vor. Aufgrund ihrer hohen Lebensraumansprüche stellt die Rhön-Quellschnecke eine wichtige Indikatorart für den Zustand der Quellen und ihres Umfeldes dar. Auffällig ist die geringe Anzahl von Vorkommen in gefassten Quellen, was deutlich zeigt, dass die Rhön-Quellschnecke sehr anfällig auf menschliche Beeinflussungen der Quellbiotope reagiert.


Das Regierungspräsidium Kassel fördert zum Erhalt der Rhön-Quellschnecke u.a. den Rückbau von Quellfassungen und lässt Verrohrungen in den Quellbächen entfernen, um die Quellbereiche in einen weitgehend ungestörten natürlichen Zustand zu versetzen.
Hintergrund:
Seit 2001 wird international der 22. Mai als Tag der Biologischen Vielfalt begangen. Damit wird an den 22. Mai 1992 gedacht, an dem der Text des Internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) offiziell bestätigt wurde. Biodiversität ist der Fachbegriff für die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören auch die vielen Varianten an Land-, Luft- und Wasserlebensräumen. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität werden in Hessen in erster Linie von den Unteren und Oberen Naturschutzbehörden in Abstimmung mit Fachbehörden (Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischerei sowie sonstigen Planungsbehörden) umgesetzt. Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/ naturschutz/biodiversität-hessen.

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