EWF installiert E-Tankstelle in Burgwald – Impulse für die Entwicklung der E-Mobilität

Burgwald(pm). Landrat Dr. Reinhard Kubat nahm am 4. Mai gemeinsam mit Bürgermeister Lothar Koch und Geschäftsführer Stefan Schaller die erste öffentliche E-Ladesäule der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) in der Gemeinde Burgwald in Betrieb. Die neue Station steht am Dorfgemeinschaftshaus Bottendorf und verfügt über zwei Ladepunkte, an denen jeweils mit 22 Kilowatt Leistung geladen werden kann. Die neue Ladesäule ist Teil einer Investitionsmaßnahme der EWF, mit der die Infrastruktur für öffentliche E-Tankstellen deutlich ausgebaut werden soll. Von bisher fünf Säulen erweitert das Unternehmen das Angebot in diesem Jahr auf 32 beziehungsweise auf 64 Ladepunkte.

Video von EDR


„Die EWF erweitert das Ladenetz für Elektroautos und zwar nicht nur in der Stadt, sondern in allen Kommunen. So erhalten Fahrer die Sicherheit auch außerhalb der Mittelzentren im Umkreis von wenigen Kilometern laden zu können,“ erläutert der Aufsichtsratsvorsitzende, Landrat Dr. Reinhard Kubat, die Investitionsmaßnahme des Unternehmens. „Unsere EWF gibt zur richtigen Zeit einen Impuls für die Entwicklung der Elektromobilität im Landkreis.“ Auch Bürgermeister Lothar Koch könnte sich vorstellen, dass die E-Mobilität überall – auch im ländlichen Raum – eine Zukunft hat. Er erinnerte daran, dass – ausgelöst durch die Gemeinde Burgwald – 20 hessische Gemeinden Anfang 2020 die Initiative „ländlich e-mobil“ gestartet haben, die vom Land Hessen finanziell unterstützt wurde. Die Kommunen beschafften mit den zur Verfügung gestellten Mitteln Elektrofahrzeuge, um diese bis zum Abschluss des Projektes im Herbst 2022 intensiv einem Praxistest zu unterziehen.


Der Geschäftsführer der EWF, Stefan Schaller, dankte der Gemeinde Burgwald für die Bereitstellung eines passenden Standortes für die Ladesäule und die weitere Unterstützung. Die Ladesäulen wurden meist an zentralen Standorten aufgestellt, die gut zu erreichen sind und in deren Umgebung Elektrofahrer die Möglichkeit haben die Ladezeit für andere Aktivitäten zu nutzen. „Die meisten Besitzer von Elektrofahrzeugen werden Zuhause oder an der Arbeit laden. Unsere öffentlichen Ladesäulen geben aber zusätzlich die Sicherheit, dass Fahrer zwischendurch tanken können. Das gilt vor allem für Reisende, die keine private Ladebox nutzen können.“ Er wies zugleich darauf hin, dass die Ladesäulen noch einen weiteren Zweck erfüllen: „Unsere Ladesäulen machen zugleich Werbung für Elektromobilität. Denn je mehr Ladesäulen entstehen, umso mehr werden die Menschen Vertrauen in die neue Technik aufbauen und die Elektromobilität als zeitgemäße Alternative wahrnehmen.“


Zum Abschluss wies er auch darauf hin, dass es sowohl für öffentliche Ladesäulen aber auch für private Ladeboxen – sogenannte Wallboxen – technische Vorgaben für den Anschluss gebe. Damit die Qualität der Stromversorgung bei Zunahme der Elektromobilität auf dem gewohnt hohen Niveau bleibt, müssten nicht nur öffentliche, sondern auch private Ladeeinrichtungen bei den zuständigen Netzbetreibern angemeldet werden. Wenn eine Wallbox mit einer Nennleistung von mehr als 12 Kilowatt installiert werden soll, müssen die Netzbetreiber zur Sicherung der Versorgungsqualität dem Einbau vorher zustimmen. Die Abrechnung an den Ladesäulen der EWF erfolgt in der Regel pro Kilowattstunde. Dafür benötigen die Fahrer entweder eine Ladekarte der EWF oder die Ladekarte eines Anbieters, der an einem Roaming-Verbund teilnimmt. Nach der Inbetriebnahme aller Säulen ist auch eine direkte Zahlung per Smartphone-App geplant. Die Abrechnung erfolgt dann beispielsweise über die Kreditkarte. An allen Ladesäulen werden die Fahrzeuge ausschließlich mit EWF Naturstrom aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien geladen. Die EWF beschafft dafür Herkunftsnachweisen, die eindeutig dokumentieren, dass der Strom ausschließlich durch Erneuerbare Energien erzeugt wurde. So erhalten Nutzer der E-Tankstellen die Sicherheit, dass keine fossilen Energieträger für die Stromerzeugung eingesetzt wurden. Die Herkunftsnachweise werden in einem Register des Umweltbundesamts geführt und dort entwertet. Die gesamte Investitionsmaßnahme der EWF zum Ausbau der Elektromobilität vor Ort wurde durch das Bundesverkehrsministerium mit rund 20 Prozent finanziell gefördert.

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