Veränderte Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr – OP-Masken nicht mehr überall erlaubt

Kassel(pm). Seit 24. April gilt das novellierte Bundesinfektionsschutzgesetz, in dem auch die Maskenpflicht im ÖPNV geregelt ist. Danach dürfen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und Bahnhöfen nur noch FFP2-Masken oder Vergleichbares getragen werden. OP-Masken sind nicht mehr zugelassen. „Neben Lüften, Desinfektion und einem 100-prozentigem Angebot für mehr Platz ist das der wichtigste Baustein, um im ÖPNV auch in Zeiten von Corona sicher unterwegs zu sein. All das sind Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko im ÖPNV zu minimieren,“ unterstreicht NVV-Geschäftsführer Steffen Müller die Aktivitäten des Bundes.

Daher sind weiterhin 20 zusätzliche vom NVV beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines externen Sicherheitsdienstleisters sowie das Kontrollpersonal der jeweiligen Verkehrsunternehmen im Rahmen der Zugbegleitung und Fahrausweisprüfung aktiv, um die Kunden im öffentlichen Nahverkehr Nordhessens auf die Neuerungen bei der Maskenpflicht aufmerksam zu machen. Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.

Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

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