Landestierschutzbeauftragte: Wer EU-Recht einhält darf nicht benachteiligt werden

Wiesbaden(pm). Seit Jahren gibt es unzählige Augenzeugenberichte zu den Tierquälereien auf und anschließend an Tiertransporten aus bestimmten Drittländern. Die EU Kommission selber hatte 2020 in ihrem Bericht große Mängel auch bei Schiffstransporten festgestellt. Dennoch werden ständig Rinder aus Deutschland auch auf diesem Wege exportiert – angeblich zu Zuchtzwecken.


Doch zeigt sich immer wieder, dass die Tiere in Drittländern nicht zur Zucht dienen, sondern, nachdem sie einmal abgemolken, unter zutiefst tierquälerischen Bedingungen zur Schlachtung gebracht werden.
Die hessische Landestierschutzbeauftragte Martin fordert deshalb: “Bundesministerin Klöckner muss bei Tiertransporten endlich handeln statt zu reden! Zwar forderte sie selbst kürzlich im Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlamentes zu Tiertransporten, dass diese keinesfalls unrechtmäßig stattfinden dürfen, leistet genau diesen Transporten aber durch eigene Untätigkeit Vorschub. Einzelne Veterinärämter sind gegen systemimmanente Betrügereien und Tierquälereien machtlos.“


Genau das bestätigte gerade das OVG Münster in seinem Beschluss vom 10.12.2020 (Az.: 20 B 1958/20) aus dem der Bund bislang keine Konsequenzen zog. Nach Martin geht es hier aber bei weitem hier nicht nur um Tierschutz. Alle Unternehmen, die bei Langstreckentransporten nicht ordnungsgemäß an Versorgungsstationen abladen und den Tieren keine angemessene Rast gönnen, sparen Geld und arbeiten damit kostengünstiger. So kommt es ganz offen zu einer Diskriminierung der heimischen Unternehmen, die tierschutzkonform handeln und damit höhere Ausgaben haben.
Martin weiter: „Tatsächlich sind zurzeit solche Exporteure, die ihre Tiere ordnungsgemäß entsprechend EG VO 1/2005 und EuGH-Urteil 23.04.2015 befördern, klare Verlierer! Die Untätigkeit des Bundes schädigt sie nachhaltig. Ich bin entsetzt, dass die Regierungsparteien in Berlin so etwas zulassen!“


Hintergrund:
Gerade bestätigte ein aktueller Beschluss des OVG Münster (Az: 20 B 1958/20), dass die Bundesregierung, ebenso wie die niederländische Regierung es längst tut, Tiertransporte in ausgesuchte Drittländer untersagen kann. Martins eigene Erfahrungen stützen die Augenzeugenberichte und Dokumentationen von NGOs und Journalisten über rechtswidrige Zustände auf und nach Tiertransporten (siehe auch: https://tierschutz.hessen.de/nutztiere/30-jahre-tiertransporte/schlachtung-in-drittl%C3%A4ndern) Martin war, zusammen mit Amtstierärzten aus drei Bundesländern, 2019 nach Russland gereist und hatte dort festgestellt, dass notwendige Versorgungsstationen für Rinder oft gar nicht vorhanden und wenn, von vielen Transporteuren überhaupt nicht aufgesucht werden.
Der Bund zog daraus bis heute keinerlei Konsequenzen, weder im Sinne des Tierschutzes noch im Sinne rechtmäßig agierender Exportunternehmen.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.