Rasen in der Probezeit wird für Fahranfänger teuer

Medebach(ots). Für Fahranfänger gibt es die zweijährige Probezeit. Diese
Bewährungszeit soll mit strengeren Regeln feststellen, ob die
Führerscheinneulinge für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sind. Bei zwei Fahranfängern aus Hessen bestehen seit Montag Zweifel an der Geeignetheit. Die beiden 19-Jährigen wurden bei einer Geschwindigkeitskontrolle durch den Verkehrsdienst auf der Landstraße 740 in Medebach-Schlossberg gemessen.

Ein Frankenberger wurde mit 106 km/h gemessen. Bei erlaubten 70 Km/h bedeutet das eine Überschreitung von 36km/h. Den jungen Mann erwarten ein dreistelliges Bußgeld, eine Nachschulung sowie die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre. Ebenfalls auf eine Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit muss sich eine Autofahrerin aus Lichtenfels einstellen. Die Fahranfängerin raste sogar mit 130 km/h über die Straße. Mit einer Überschreitung von 60 km/h kommen zudem ein Fahrverbot, ein dreistelliges Bußgeld sowie zwei Punkte in Flensburg hinzu. Insgesamt wurden während der Messung am Montagnachmittag zwölf Verstöße
durch die Polizei geahndet.

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