Erster Schritt in der Endlagersuche: Verfahren nach wissenschaftlichen Kriterien und mit starker Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt

Fachkonferenz Teilgebiete startet in Kassel am 17. und 18. Oktober 2020

Wiesbaden(pm). Gestern wurde ein erster Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) veröffentlicht. Darin wurden zunächst Gebiete ausgeschlossen, die nach den gesetzlich festgelegten Ausschlusskriterien nicht als Endlagerstandort geeignet sind. In weiteren Schritten wurden diejenigen Gebiete ermittelt, die die Mindestanforderungen erfüllen und anhand der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien eine günstige geologische Gesamtsituation für die Eignung als Endlagerstandort erwarten lassen.

Nach jahrelanger Auseinandersetzung wurde nach einer Empfehlung der Endlagersuchkommission das Verfahren zur Suche einer geeigneten Endlagerstätte begonnen. Statt einer politischen Festlegung soll diese Suche aufgrund wissenschaftlicher Kriterien über den geologisch geeigneten Untergrund stattfinden. Das Verfahren wird über mehrere Jahre mit starker Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung hinweg erfolgen. Ziel ist es gegen Ende dieses Jahrzehnts geeignete geologischen Formation gefunden zu haben.

In ihrem Zwischenbericht hat die BGE von insgesamt 90 Teilgebieten auch geeignete Teilgebiete auf hessischem Staatsgebiet identifiziert. Dazu gehört kristallines Wirtsgestein im Süden und Südosten sowie Steinsalzgebiete im Norden (für weitere Informationen siehe Verlinkung zum Zwischenbericht Teilgebiete). „Wir haben das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Konzept befürwortet und stehen weiterhin dazu. Alle Länder sind in der Verantwortung für ein wissenschaftsbasiertes Verfahren einzutreten,“ betonte Umweltministerin Hinz heute in Wiesbaden. „die hessische Landesregierung wird im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger das weitere Verfahren eng begleiten und genau darauf achten, dass dieses Konzept in ganz Deutschland fair und transparent umgesetzt wird. Die Ära der Atomenergie ist endgültig vorbei. Für die hochradioaktiven Abfälle, die noch viele tausend Jahre Strahlung abgeben werden, müssen wir in Deutschland dennoch eine verantwortungsvolle Lösung finden, die von allen mitgetragen wird.“

Im nächsten Schritt des Verfahrens findet vom 17. bis 18.Oktober 2020 in Kassel der Auftakt zur Fachkonferenz Teilgebiete statt. Dieser bildet das erste formale Beteiligungsformat für die Öffentlichkeit. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen und sich in das Verfahren einbringen. Bei der Auftaktveranstaltung in Kassel wird die BGE den Zwischenbericht zu den Teilgebieten vorstellen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist die Auftaktveranstaltung vor allem als digitale Veranstaltung geplant. Nach einer viermonatigen Vorbereitungszeit berät die Fachkonferenz dann an drei Terminen über die Zwischenergebnisse der BGE (04. bis 07. Februar 2021 in Kassel, 15. bis 18. April 2021 in Darmstadt, 10. bis 13. Juni 2021 in Berlin). Hessen wurde wegen seiner zentralen Verkehrslage als geeigneter Veranstaltungsort ausgewählt. Die von der Fachkonferenz erarbeiteten Beratungsergebnisse werden anschließend der BGE übermittelt, die diese in ihrem Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen zu berücksichtigen hat. Welche Standortregionen tatsächlich übertägig erkundet werden, wird schließlich durch ein Bundesgesetz bestimmt.

Hintergrund:

Auf Basis einer zweijährigen Beratung der Endlagerkommission wurde im Standortauswahlgesetz festgelegt, in einem partizipativen, wissenschafts­basierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung in Deutschland zu ermitteln. Das Standortauswahl­verfahren umfasst drei Phasen:

In Phase I werden Standort­regionen mit günstigen geologischen Voraus­setzungen für die sichere Endlagerung ermittelt, die für die übertägige Erkundung in Frage kommen.

In Phase II werden die übertägigen Erkundungen, weiterentwickelte vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und sozioökonomische Potenzialanalysen durchgeführt, um Standorte für die untertägige Erkundung vorzuschlagen.

In Phase III werden die untertägigen Erkundungen, weitere Sicherheitsuntersuchungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und vergleichende Bewertungen durchgeführt, die in einem konkreten Standortvorschlag münden.

Am Ende jeder Phase wird durch Bundestag und Bundesrat per Gesetz entschieden. Die abschließende Standortentscheidung soll im Jahr 2031 fallen.

Weiterführende Informationen und Dokumente:

Zwischenbericht Teilgebiete Langfassung:

https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Zwischenbericht_Teilgebiete_barrierefrei.pdf

Zwischenbericht Teilgebiete Zusammenfassung und Kartenmaterial:

https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Zusammenfassung_Zwischenbericht_Teilgebiete_barrierefrei.pdf

Anmeldung zur Fachkonferenz Teilgebiete:

https://meetingmasters.events/moreEvent-base/public/event/704/home;jsessionid=41860173C05DD5D3CE915956A4DFA770?iframe=false&eventUrl=Fachkonferenz

Informationsseite zur Endlagerung des Hessischen Umweltministeriums: https://umwelt.hessen.de/umwelt/kernenergie-strahlenschutz/endlagerung

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