Positive Entwicklung im FFH-Gebiet Eichelpfühl

Allendorf/Frankenberg(pm). Die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel, die für die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der europäischen Schutzgüter zuständig ist, hat zu einer Gebietskonferenz im FFH-Gebiet Eichelpfühl eingeladen. Das FFH-Gebiet Eichelpfühl liegt in der Gemarkung Benninghausen (Gemeinde Allendorf) und der Gemarkung Eichelpfühl (Stadt Frankenberg). Bei dem diesjährigen Treffen stand die Entwicklung des Gebietes im Mittelpunkt des Austauschs. Aufgrund der Kenntnisse der Unteren Naturschutzbehörde wird dort seit 2007 unter Aufsicht der Oberen Naturschutzbehörde die Fichte zurückgenommen und mageres Feuchtgrünland entwickelt.

Beteiligt an dem Termin waren die Grundstückseigentümer, Vertreter des NABU und der HGON, Fachgutachter des Büros für Landschaftsanalyse aus Marburg, sowie die Bewirtschafter der Flächen. Darüber hinaus nahmen Vertreter des Hessischen Umweltministeriums, der unteren Naturschutzbehörde, des Fachdienstes Landwirtschaft sowie das zuständige Forstamt Frankenberg teil.

FFH-Gebiete in Hessen unterliegen Verschlechterungsverbot

Mit der Grunddatenerfassung in 2007 hat das Fachbüro AVENA die nach europäischem Recht geschützten Lebensraumtypen und Arten ermittelt. Im FFH-Gebiet Eichelpfühl sind u.a. die Lebensraumtypen Pfeifengraswiese, Borstgrasrasen und Kleinseggensümpfe besonders geschützt. Im Rahmen der hessischen Lebensraum- und Biotoptypenkartierung, die seit 2014 durchgeführt wird, hat das Büro für Landschaftsanalyse (BfL) 2016 den Zustand der geschützten Lebensraumtypen überprüft. Die Gebietskonferenz fand statt, um diese Ergebnisse vorzustellen, mit den Ergebnissen aus 2007 zu vergleichen und mögliche Änderungen in der Bewirtschaftung zu diskutieren.


Für das Gebiet konnte insgesamt eine positive Entwicklung festgestellt werden. Herr Wieden vom BfL sprach bei der Vorstellung der botanischen Situation des Gebietes von einer „Vitrine“ in der sich sehr seltene Arten der mageren Feuchtgrünländer und Kleinseggensümpfe, wie Sumpfblutauge, kleines Helmkraut, Waldläusekraut oder Moorklee, erhalten haben.
Geprägt wurde in diesem Zusammenhang der Ausdruck eines „Vorindustriellen Grünlandes“, das sein Artenspektrum ohne Düngergaben bis heute erhalten konnte. Grundstücksbesitzer innerhalb des Gebietes konnten berichten, dass die Grünländer früher mit Rindergespannen gemäht wurden, um die geringe Menge Aufwuchs im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu verwerten. Bald lohnte sich dieser große Aufwand allerdings nicht mehr für alle Grundstücksbesitzer, sodass einige Flächen aufgeforstet wurden. Ab 2007 wurden diese Aufforstungen langsam zurückgenommen, um die wertvollen Grünländer zu fördern.

Hintergrund: Die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel führt im Abstand von 12 Jahren sogenannte Gebietskonferenzen in den FFH-Gebieten durch. Dies dient der Überprüfung der Erhaltungszustände der geschützten Lebensräume und Arten unter Beteiligung aller Akteure im Gebiet. Die Obere Naturschutzbehörde ist nach § 15 Abs. 1 HAGBNatSchG für die Ermittlung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der günstigen Erhaltungszustände der Gebiete, wie auch für die Überwachung zuständig. Als FFH-Gebiet werden Flächen bezeichnet, die aufgrund der FFH-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG) mit Verordnung von 2008 in Hessen gesichert wurden. Der Grund für die Unterschutzstellung der Gebiete liegt in den dort vorkommenden und in der FFH-Richtlinie genannten wertvollen Lebensraumtypen (Anhang I der Richtlinie) und Arten (Anhang II der Richtlinie).

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