Todesfalle Baggerseen: Schwimmen ist lebensgefährlich

Corona-Regeln beim Sonnenbaden beachten

Kreis Paderborn(krpb). Die Baggerseen im Kreis Paderborn sind allesamt künstliche Gewässer, in denen das Baden grundsätzlich untersagt ist. In den Tiefen der Seen lauern tödliche Gefahren. Jedes Jahr neu unterschätzen Menschen die steil abfallenden Ufer, plötzliche Untiefen sowie eiskalte Wasserschichten. Wer in dem trüben Wasser untergeht, hat nur eine kleine Chance, rechtzeitig gefunden zu werden. Für die laufende Woche prognostizieren die Meteorologen sommerliche Temperaturen und damit bestes Badewetter. Landrat Manfred Müller warnt auch in diesem Jahr eindringlich vor dem Schwimmen in Baggerseen und erinnert gleichzeitig an die Verhaltenspflichten zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus.

Da die Seen eigentlich Baustellen sind, verbergen sich unter der Wasseroberfläche mitunter alte Stromkabel oder auch Betonteile, die den Schwimmer zusätzlich gefährden. Gefährlich sind auch eiskalte Unterströmungen und die fehlende Sichttiefe. Schwimmer können leicht in Panik geraten, wenn sie plötzlich in kalte Wasserschichten geraten oder keinen Grund mehr unter den Füßen spüren. Das „mal eben in den See springen“ wird vielen zum Verhängnis, weil die Kräfte schwinden oder Krämpfe bzw. Herz-Kreislauf-Beschwerden sich einstellen. Vor allem unter Alkoholeinfluss werden viele leichtsinnig und unterschätzen ihre Kräfte und Entfernungen.

Wenn ein völlig verschwitzter Mensch ins Wasser springt, setzt ein im Menschen angelegter Reflexmechanismus ein. Im ungünstigen Fall kommt es zu einer Bewusstlosigkeit, die z.B. durch Herz-Rhythmus-Störungen und Gefäßsteuerungsvorgänge im Körper entstehen. Mediziner sprechen von einem atypischen Ertrinken oder auch dem „leisen Tod“. Die Menschen gehen ohne Kampf unter. Wer einen Badeunfall beobachtet, sollte sofort über den Notruf 112 Hilfe holen.

Sonnenbaden „Handtuch an Handtuch“ im Corona-Pandemiejahr geht gar nicht: In der neuen Coronaschutzverordnung in der ab dem 20. Juni gültigen Fassung heißt es, dass jede Person verpflichtet ist, „sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt“. Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich beispielsweise um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner handelt, oder es sich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften handelt. Neben diesen und weiteren Kontaktbeschränkungen (§ 1 CoronaSchVO) zählt dazu insbesondere das Abstandsgebot: So muss im öffentlichen Raum zu allen anderen als den in § 1 genannten Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Wenn das nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen (z. B. Alltagsmaske, Schal, Tuch). Darüber hinaus gibt es eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen, zum Beispiel in Geschäften sowie in Bus und Bahn.

(Auch) wer zum See möchte, sollte die Corona-Warn-App auf seinem Handy installiert haben: Sie hilft dabei, Infektionsketten mit dem Coronavirus nachzuverfolgen und zu unterbrechen. Das eigene Handy wird zum Warnsystem: Die App informiert, sobald Kontakt mit einer nachweislich Corona-positiv getesteten Person bestanden hat. Wer die App nutzt, schützt sich und andere. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.

Alle Infos: www.kreis-paderborn.de/corona.

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