Planungssicherheit für Hessische Schulen: Gesetz schafft rechtliche Grundlage

Wiesbaden(pm). Armin Schwarz, bildungspolitischer Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, zur Anpassung der schulrechtlichen Regelungen in der Corona-Krise:„Hessen hat seit Beginn der Corona-Pandemie konsequent und planvoll agiert und die Schulen erfolgreich durch die Krise gesteuert. Die Beschulung in Zeiten von Corona erfordert zeitlich befristete Anpassungen des Hessischen Schulgesetzes und weiterer Vorschriften. Das heute von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und B90/Die Grünen verabschiedete Gesetz schafft hierfür die rechtliche Grundlage und gibt den Schulen vor allem Planungssicherheit. Das Gesetz soll dabei Abweichungen von bisher geltendem Recht nicht erzwingen, sondern dort wo es notwendig ist die nötige Flexibilität geben, damit den Schülerinnen und Schülern möglichst keinen Corona-Malus erhalten.

Die schriftliche Anhörung hat eine Reihe von hilfreichen Hinweisen erbracht, die nun im Gesetz Niederschlag finden. Die überwiegend positiven Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulen nach den ersten Öffnungsschritten sind nicht zuletzt auf das verantwortungsbewusste Verhalten der Schülerinnen und Schüler und die gute Vorbereitung an den Schulen zurückzuführen. Auf den gestärkten Digitalisierungsprozess, die Hygienebausteine und die vielfältigen Erfahrungen aus der Zeit der Corona-Krise kann sich unser Bildungssystem in der Zeit nach Corona stützen.“

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