Versuchten Totschlag wird am Schwurgericht Kassel verhandelt

Korbach(pm). Das Schöffengericht Korbach verwies am 18.05.2020 nach langer Beweisaufnahme einen Fall wegen Verdachts des versuchten Totschlags an das Schwurgericht Kassel. Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte einen 30-jährigen Mann aus Diemelsee ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung tateinheitlich mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung angeklagt. Am 2. November 2017 gegen 0:30 Uhr kam der Angeklagte in Diemelsee-Adorf von der Schicht nach Hause. Er stellte sein Auto nicht auf dem üblichen Stellplatz neben dem Haus, sondern so vor seinem Haus ab, dass es mit den Scheinwerfern in das Wohnzimmer seines Nachbarn, des Geschädigten, leuchtete.

Der Angeklagte blendete mehrfach auf und ab, wie er es in der Vergangenheit schon mehrfach getan hatte, um seinen Nachbarn zu ärgern. Der Angeklagte und der Geschädigte sind seit etwa 2016 zerstritten, weil der Angeklagte seinen Hund immer wieder seine Notdurft auf dem Grundstück des Geschädigten verrichten ließ, auch nachdem dieser ihn gebeten hatte, das zu unterbinden. Der Geschädigte hat den Angeklagten auch in Verdacht, mehrfach Hakenkreuze usw. an sein Haus gemalt zu haben. Am 2. November 2017 wollte nun der Geschädigte den Angeklagten wegen der Auf- und Abblenderei zur Rede stellen. Er ging raus und nahm dabei vorsichtshalber einen kleinen ca. 90 cm langen Stock mit.

Seine Frau blieb am Fenster stehen und beobachtete das Geschehen. Der Geschädigte stellte sich an seinen Zaun. Der Angeklagte gab plötzlich Gas und fuhr mit seinem Auto auf den Geschädigten zu. Er erfasste den Geschädigten mit der linken Fahrzeughälfte, sodass er diesen mit Teilen des Zauns nach hinten und einen etwa 1 m hohen Mauerabsatz hinab stieß, wo der Geschädigte zum Liegen kam. Der Angeklagte fuhr dann weg, ohne sich um den erheblich verletzten Geschädigten zu kümmern. Polizei und Krankenwagen wurden gerufen. Der Angeklagte ließ sich später dahin ein, er habe nicht absichtlich in das Haus des Geschädigten geleuchtet. Er sei dort entlang gefahren, um noch einmal zum Geldautomaten der Bank zu kommen. Der Geschädigte habe plötzlich mit einem Stock oder einer Latte gegen seine Windschutzscheibe geschlagen. Darüber habe er sich erschrocken, dadurch das Lenkrad nach links gezogen und den Geschädigten versehentlich angefahren.


Das Schöffengericht Korbach hat schon im Frühjahr 2019 über die Anklage verhandelt und da erhebliche Zweifel an der Darstellung des Angeklagten gewonnen. Das Gericht hat ein Gutachten über den Unfallablauf eingeholt und ist nun der Auffassung, dass die Darstellung des Angeklagten falsch und die des Geschädigten zutreffend ist und dass überdies der Angeklagte den Geschädigten nicht nur verletzen wollte, sondern dessen Tod billigend in Kauf genommen hat. Es sei reines Glück gewesen, dass der Geschädigte nicht noch schwerer verletzt oder gar getötet worden sei, was wegen der Zaunpfosten aus Metall und des dem Angeklagten bekannten hohen Absatzes hintern dem Zaun leicht möglich gewesen sei. Es handele sich also um eine Fall eines mit bedingtem Vorsatz versuchten Tötungsdelikts, für das nicht das Amtsgericht Korbach sondern das Landgericht Kassel sachlich zuständig sei.

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