Landkreis und Kommunen werden Sporthallen frühestens am 8. Juni öffnen

Waldeck-Frankenberg(pm). Alle Sport- und Mehrzweckhallen, Vereins- und Sportlerheime oder Gemeinschaftshäuser in Waldeck-Frankenberg werden frühestens am 8. Juni wieder für den Betrieb geöffnet. Das haben Landkreis sowie die Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Telefonkonferenz zur aktuellen Coronavirus-Situation entschieden. Ab dem 15. Mai erlaubt das Land Hessen zwar den Sportbetrieb wieder – jedoch in begrenztem Umfang.

Im Vordergrund steht dabei, dass der Sport kontaktfrei ausgeführt wird. Das bedeutet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden muss. Auch muss zwingend auf die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen geachtet werden, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten. Fitness-Einrichtungen müssen dafür ein individuelles und umfassendes Hygiene-Konzept entwickeln und bei Kon-trolle vorlegen. Umkleiden, Dusch- und Waschräume und Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen. Die Toiletten dürfen hingegen geöffnet werden.

Hallen für Schulen in Reserve halten

Seit einigen Wochen sind die Hallen in Waldeck-Frankenberg geschlossen – für den Schul- und Vereinssport und auch für alle anderen Aktivitäten. In der gemeinsamen Telefonkonferenz haben sich der Landkreis und die 22 Städte und Gemeinden dafür entschieden, alle Hallen in Waldeck-Frankenberg frühestens ab dem 8. Juni wieder zu öffnen. Hintergrund dafür ist nicht allein der Infektionsschutz, sondern auch die Tatsache, dass zahlreiche Sporthallen gegebenenfalls für den schulischen Bereich in Reserve gehalten werden sollen – in enger Absprache mit den Fachdiensten Gebäudewirtschaft und Schulen und Bildung des Landkreises.

Sportplätze geöffnet

Die Sportplätze in Waldeck-Frankenberg dürfen bereits ab dem kommenden Montag wieder für den Sport genutzt werden – jedoch nur zu Trainingszwecken und wenn sich nur maximal 25 Personen dort aufhalten. Zuschauer sind nicht gestattet. Wettkämpfe sind bisher vom Land Hessen ebenfalls noch untersagt. Die zu den Sportplätzen gehörigen Vereins- und Sportlerheime sowie Gemeinschaftshäuser – inklusive des gastronomischen Angebots und der Schankanlagen – müssen jedoch ebenfalls bis zum 8. Juni komplett geschlossen bleiben. Zusammenkünfte, beispielsweise zum gemeinsamen Bundesliga schauen, können daher ebenfalls nicht stattfinden. Die Schwimmbäder im Landkreis werden nicht vor dem 15. Juni geöffnet. Die Einhaltung aller Regelungen wird in den kommenden Wochen verstärkt von den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden und der Polizei überprüft. Bei Verstößen drohen Anzeigen und hohe Bußgelder. Auch die Betriebserlaubnis ist in Gefahr.

Landrat Dr. Reinhard Kubat und der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese bitten um Verständnis für diese Entscheidungen, die sie gemeinsam mit den Bürgermeistern getroffen haben: „Wir befinden uns noch am Anfang der Pandemie. Un-sere Infektionszahlen im Landkreis sind momentan noch im grünen Bereich. Wir sehen zwar eine moderate, aber stetige Steigerung, die es unbedingt aufzuhalten gilt.“ Wenn die Zahlen einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, sei man gezwungen, das öffentliche Leben im Landkreis wieder deutlich einzuschränken. „Damit das nicht passiert, werden wie viele andere Bereiche auch das Sport- und Vereinsleben in Waldeck-Frankenberg schrittweise und behutsam geöffnet.“ Teamgeist beweisen Auch der Leiter des Fachdienstes Sport und Jugendarbeit beim Landkreis wirbt um Akzeptanz für diese momentan notwendigen Maßnahmen: „Wir befinden uns momentan in einer Ausnahme-Situation, die jedes Sportlerherz bluten lassen, auch meines“, so Matthias Schäfer. „Es gilt jetzt, Zusammenhalt und Teamgeist zu beweisen, um diese Zeit gemeinsam zu meistern.“ Zurzeit müsse der Fokus daher eher auf kontaktfreien Sportarten wie beispielsweise Mountainbiken, Joggen oder Yoga liegen. Sportliche Aktivitäten sollten zudem, wenn möglich, ins Freie verlagert werden. „Auch Übungsleiter werden sicherlich genug kreative
Ideen haben, um ihre Angebote – mit Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – nach draußen zu verlegen.“

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