Nutzung von Zweitwohnsitzen in Waldeck-Frankenberg wieder eingeschränkt erlaubt

Korbach(pm). Die Nutzung von Zweitwohnsitzen in Waldeck-Frankenberg ist ab Montag, 4. Mai wieder erlaubt – jedoch ausschließlich durch die Eigentümer der Wohnsitze und nicht zu touristischen Zwecken. Zum Schutz der Bürger, als auch der Gäste hatte der Landkreis Waldeck-Frankenberg das Nutzungsverbot zuletzt bis inklusive 3. Mai verlängert. Der Schritt des Verbots war notwendig, da wegen der frühlingshaften Temperaturen – insbesondere an den Wochenenden und den Feiertagen der letzten Wochen – mit einem erhöhten Besuchsaufkommen zu rechnen gewesen wäre.

Bereits am 2. April hatte der Landkreis eine erste Allgemeinverfügung zur Nutzungs-Untersagung bis einschließlich 19. April erlassen. Zuletzt knüpfte die zweite Verfügung bis einschließlich 3. Mai daran an. Am Montag tritt sie außer Kraft. „Die Eigentümer der rund 4.000 Zweitwohnsitze in Waldeck-Frankenberg dürfen diese dann wieder nutzen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Karl-Friedrich Frese. „Jedoch nur die Eigentümer selbst“, betont er weiter. Denn nach der vierten Verordnung des Landes zur Bekämpfung des Coronavirus sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken weiterhin untersagt. Das übergangsweise Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen war eine massive, aber angesichts der Situation dringend gebotene Maßnahme. Der Landkreis bedankt sich für das überwiegende Verständnis der betroffenen Wohnungseigentümer.

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