Bad Wildungen: Geschwindigkeitsbeschränkungen in Berliner Straße

Bad Wildungen(pm). Zum Schutz der Radfahrer (Fernradweges R5 u.a.), die im Kurvenbereich in der Nähe des Biedenstegs die Kreisstraße 38 queren müssen und anschließend nur durch einen Bordstein getrennt unmittelbar entlang der Kreisstraße geführt werden, wird in Absprache mit Polizei, HessenMobil und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet.

Betroffenen ist der Abschnitt der Querungsmöglichkeit in beiden Fahrtrichtungen sowie der Streckenabschnitt in der Fahrtrichtung, in dem der Radweg direkt an der Bad Wildunger Haupteinfallsstraße anliegt. Stadteinwärts ist dies der Abschnitt zwischen der Einmündung der Straße „Am Bruch“ und der Ortstafel. In der Gegenrichtung der Abschnitt in etwa ab dem Abzweig zu der Straße „Am Bruch“ bis zur Straßenmeisterei. Für den kurzen Streckenabschnitt zwischen Gut Elim und Straßenmeisterei, an dem kein Radweg direkt anliegt, wird aus Gründen der Verstetigung des Verkehrsflusses die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fortgeführt.

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