Hilfsprogramme des Bundes für Eltern

Waldeck-Frankenberg/Wiesbaden(pm). Die Familienpolitikerin Landtagsabgeordnete Claudia Ravensburg(CDU) empfiehlt allen hessischen Eltern und besonders auch Alleinerziehenden zu prüfen, ob die Förderung für sie in Frage kommt. Eltern, deren Einkommen sich durch die Corona-Krise reduziert hat, z.B. weil sie Kurzarbeitergeld bekommen, sollten jetzt prüfen, ob für sie der Kinderzuschlag (KiZ) in Frage kommt. Dafür hat das Bundesfamilienministerium unter www.kinderzuschlag.de eine einfache Berechnungsmöglichkeit geschaffen. Angesichts der aktuellen Situation wurde die Beantragung nochmals vereinfacht. Ab 1. April wird nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung zugrunde gelegt. Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Die Antragstellung erfolgt online über www.notfall-kiz.de.. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag unterstützt ärmere Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich für die Familien bedeuten.

Eine weitere Unterstützung können Eltern erhalten, die jetzt nicht zur Arbeit gehen können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Diese wurde im Sozialschutzpaket, das Bund und Land in dieser Woche beschließen und voraussichtlich ab dem 28. März in Kraft tritt, verankert. Eltern, die wegen der behördlichen Kita- und Schulschließungen – außerhalb der Ferien – nicht arbeiten gehen können, können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnersatz bis maximal 67 % des Nettoeinkommens bis zu 6 Wochen und maximal 2.016 Euro im Monat erhalten. . Die Regelung gilt nicht in den Ferien. Beantragen muss der Arbeitgeber diese Leistung und leitet das Geld dann an die Eltern weiter
Weitere Infos gibt es unter www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket

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