Ravensburg und Schwarz informieren über Soforthilfen für hessische Unternehmen

Waldeck-Frankenberg(pm). Viele Unternehmen, vom Freiberufler bis zum Großunternehmen, befinden sich in einer schwierigen Lage. Besonders betroffen sind die Kleinen, die oft keine Rücklagen haben, um eine längere Durststrecke zu überbrücken. Das Land Hessen und der Bund haben Programme beschlossen, damit Unternehmen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung erhalten bleiben. Unternehmen bis 49 Mitarbeiter können Zuschüsse erhalten. Bund und Land finanzieren diese Mittel gemeinsam. Für die Beantragung ist in Hessen folgendes geplant: Für Bundes- und Landesmittel ist nur ein gemeinsamer Antrag online beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen (bitte beachten: https://rp-kassel.hessen.de/pressemitteilungen/wichtiger-hinweis). Die Soforthilfen für Unternehmen und Soloselbstständige sind wie folgt gestaffelt: 0 bis 5 Arbeitnehmer bis zu 10.000 Euro, 6 bis 10 Arbeitnehmer bis zu 20.000 Euro, 11 bis 49 Arbeitnehmer bis zu 30.000 Euro. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. In Hessen können ca. 200.000 Unternehmen Anträge stellen. Je vollständiger die Informationen für die Antragstellung sind, desto einfacher wird für die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums in Kassel die Bearbeitung sein. Vollständige Anträge werden bevorzugt bearbeitet. Folgende Unterlagen sind erforderlich und sollten direkt bei der Antragstellung eingereicht werden: Personalausweis, letzter Steuerbescheid und letzte Lohnsteueranmeldung. Aus der Lohnsteueranmeldung geht die Anzahl der Arbeitnehmer hervor, die maßgebend ist, für welchen Förderbetrag das Unternehmen in Frage kommt. Das Geld ist ausschließlich für Unternehmen gedacht, die coronabedingt Probleme haben. Jeder Antragsteller muss das versichern und dies wird auch spätestens bei der nächsten Steuererklärung geprüft. Wer Hilfe bei der Beantragung braucht, kann sich an die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern wenden.

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