Wie Deutschlands Gastronomen kurzfristig handeln und wo sie sofortige Hilfe finden können

Wie Deutschlands Gastronomen kurzfristig handeln und wo sie sofortige Hilfe finden können

Nürnberg(pm). „Bitte sprecht mit uns!“ – So lautete der Appell dutzender Hamburger Gastronomen in einem offenen Brief vom 18. März an die Stadt. Zwischen den Zeilen liest man pure Verzweiflung und Existenzangst. Das gilt für die gesamte Hotel- und Gastronomiebranche in Zeiten, in denen die notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens tausende Betriebe auf unbestimmte Zeit lahmlegen. Denn mit der Schließung von Kneipen und Bars und den sich laufend verändernden Richtlinien für Restaurants, stehen viele Gastronomen bald vor ihrem wirtschaftlichen Ende. Christian Bauer, Geschäftsführer von resmio, zeigt, wie alle Akteure der Branche kurzfristig handeln und wo sie auf lange Sicht Hilfe finden können.

. Die Gäste wollen informiert bleiben

Der Gastbetrieb muss weitergehen – solange es nur geht! Da es jeden Tag neue Beschlüsse gibt, ist es wichtig, seinen Gästen die wichtigsten Informationen mit auf den Weg zu geben. Ein Aushang an der Ladentür bringt die Kundschaft auf den neuesten Stand. Die Maßnahmen sollten auch auf der Webseite und Social Media kommuniziert und aktualisiert werden. Klar kommuniziert werden müssen z.B. die Reduzierung der Anzahl von Sitzplätzen / die Erhöhung des Mindestabstands zwischen den Tischen, verstärkte Maßnahmen zur Desinfektion der Tische, Stühle und Speisekarten, die ausschließliche Annahme von Zahlungsmitteln wie EC-Karte, Kreditkarte oder PayPal sowie veränderte Öffnungszeiten.

Wir liefern zu Ihnen oder Sie holen Ihr Essen ab

Da die Restaurants noch geöffnet sind, kann der Service auch Take-away- oder Lieferangebote beinhalten. Mit Kreativität und Flexibilität kann die Kundschaft mit einem täglich wechselnden Angebot versorgt werden. Die Annahme von Bestellungen kann telefonisch erfolgen oder über eine digitale Speisekarte mit Bestellfunktion. Die digitale Speisekarte hat den Vorteil, dass sie über alle wichtigen Kanäle, wie z.B. der eigenen Webseite und dem Google My Business Profil hinterlegt werden kann. Dort können die Gäste direkt bestellen und online bezahlen. (Aufgrund der aktuellen Situation stellt resmio die Bestellfunktion zur Abholung für alle Gastronomen kostenlos zur Verfügung).

Urlaub für Personal und Kurzarbeitergeld beantragen

Es ist die wohl schmerzlichste Entscheidung, die ein Gastronom treffen muss: Das Personal, das das Herzstück eines jeden Restaurants ist, zu entlassen. Bevor es soweit kommt, gibt es noch andere Möglichkeiten. So können z.B. die Mitarbeiter ihre Urlaubstage antreten oder etwaige Überstunden abbauen. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung von Kurzarbeitergeld. Hier hat der Gesetzgeber die Regelung gelockert, sodass diese rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft tritt. Zunächst muss Kurzarbeit angezeigt werden, das geht über den eService der Agentur für Arbeit. Hier geht es zum Vordruck! Nach der Anzeige können Betroffene Kurzarbeit beantragen – hier geht es zum Antrag. Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es bei der Agentur für Arbeit. Auch die DEHOGA hat Fragen und Antworten für betroffene Hoteliers und Gastronomen zusammengestellt.

Was tun, wenn es finanziell eng wird?

Steuerliche Entlastungen

Jeder Gastronomiebetrieb darf auf steuerliche Erleichterungen hoffen. Das Bundesfinanzministerium hat es für Unternehmen einfacher gemacht, diese in Anspruch zu nehmen. Steuerliche Hilfsangebote schließen unter anderem die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Stundung von Steuerzahlungen (Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz- und ggf. Gewerbesteuer) ein. Ganz wichtig: Steuerliche Hilfsangebote gibt es beim zuständigen Finanzamt. Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Finanzämter können zum Teil oder komplett auf die üblichen Stundungszinsen (0,5 Prozent pro Monat) verzichten. Das soll all jenen Betrieben helfen, die aufgrund der Pandemie nicht mehr fähig sind, ihre Zahlungen zu begleichen. Zum Antrag auf Steuerstundung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Förderkredite

Viele Gastronomiebetriebe werden die gegenwärtige Krisenlage schlicht nicht überleben. Kredite und Bürgschäften könnten langfristiger Lösung sein, Die Bundesregierung will 40 Milliarden Euro bereitstellen, die Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen vom Äußersten bewahren soll. Gastronomen können sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden, um entsprechende Mittel zu beantragen. Doch auch hier ist Geduld gefragt, die Bearbeitung nimmt aufgrund des derzeit riesigen Andrangs auf Hilfsmittel einige Zeit in Anspruch. Alle Infos zu den Corona-Hilfen gibt es auf der KfW-Webseite.

Und zum Schluss: Sich gegenseitig unterstützen und zusammenhalten!

Leere Straßen in Berlins Party-Kiezen, keine Gäste in Münchens Hofbräuhäusern und kein geselliges Zusammenkommen in Hamburgs Kneipen auf der Reeperbahn. Nicht nur die Gastronomiebetriebe in den großen Städten sind von der Corona-Krise betroffen, es trifft diesmal vor allem die kleinen Betriebe, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Ein wichtiger Appell in dieser schweren Zeit ist, dass alle Akteure in der Gastronomie zusammenhalten und sich gegenseitig unterstützen, wo es nur geht. Denn der Gastbetrieb muss weitergehen, auch wenn die Einschränkungen derzeit massiv sind. Für viele Restaurantbetreiber geht es um das nackte Überleben, daher ist es wichtig, dass die Politik für jeden einzelnen Betroffenen Sorge trägt, dass ihr Business am Leben bleibt. Umso mehr freuen wir uns auf die Zeit nach der Krise, wenn unser Lieblingsrestaurant weiterhin geöffnet hat.

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