Land Hessen hat durch Verordnungen Bereiche des öffentlichen Lebens geregelt

Korbach(pm). Das Land Hessen hat durch seine Verordnungen der letzten Tage im Zusammenhang mit
dem Coronavirus weitestgehend alle Bereiche des öffentlichen Lebens geregelt. Die Allgemeinverfügung, die der Landkreis Waldeck-Frankenberg für die entsprechenden Bereiche
getroffen hat, ist damit gegenstandslos geworden. Es gelten die Verordnungen des Landes
Hessen. Ob die Schließung von Sport-, Kultur- und Freizeitstätten, Beschränkung des Einzelhandels
und Gaststätten, die Verschiebung nicht notwendiger Behandlungen in Krankenhäusern,
oder die Absage öffentlicher Veranstaltungen – das Land Hessen hat für viele Bereiche des
öffentlichen Lebens in den vergangenen Tagen Einschränkungen erlassen, um die Ausbreitung
des Coronavirus zu verlangsamen.

Die getroffenen Verordnungen ersetzen die Allgemeinverfügung, die der Landkreis Waldeck-
Frankenberg zuvor zu den entsprechenden Bereichen getroffen hat. Diese Maßnahmen sollen
dazu dienen, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren und
die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Gesundheit der Menschen zu schützen,
ist dabei das oberste Gebot. Eine detaillierte Übersicht über die Erlasse und Verordnungen
des Landes Hessen gibt es online unter www.soziales.hessen.de oder www.landkreis-waldeck-frankenberg.de.

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