Kreis Paderborn: Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen

Kreis Paderborn(pm). Im Kreis Paderborn sind insgesamt 36 Menschen positiv auf eine Corona-Virus-Infektion (COVID-19) getestet worden, Stand: 14. März, 18 Uhr. Das Gesundheitsamt verzeichnet einen Fall in Borchen, einen Fall in der Gemeinde Hövelhof, einen Fall in Salzkotten, vier Fälle in Bad Wünnenberg, acht Fälle in Delbrück und 21 Fälle in der Stadt Paderborn. Die Landesregierung hat wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, den Unterrichtsbetrieb an allen Schulen ab kommenden Montag, 16. März, einzustellen. Für kommenden Montag, 16. März, sowie Dienstag, 17. März, sind grundsätzlich Übergangsregelungen vorgesehen. Die Schulen sollen eine Notbetreuung sicherstellen, um Eltern Zeit zu geben, eine Betreuung zu organisieren.

Geschlossen sind somit auch die 102 Schulen im Kreis Paderborn

Der Kreis Paderborn ist Schulträger von fünf Berufskollegs (Berufskolleg Schloß Neuhaus, Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Ludwig-Erhard-Berufskolleg und drei Förderschulen (Astrid-Lindgren-Schule, Hermann-Schmidt-Schule, Erich Kästner-Schule). Die Lehrkräfte der Berufskollegs werden Montag und Dienstag in den Schulen zum Beispiel beraten, welche Materialien zur Verfügung gestellt werden können. Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung haben eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Ausbildungsvertrag. Auf diese Arbeitszeit wird die Unterrichtszeit angerechnet. Sofern kein Unterricht stattfindet, müssen die Berufsschüler in den Betrieb.

Die Hermann-Schmidt-Schule ist aufgrund von Verdachtsfällen durch das Ordnungsamt der Stadt Paderborn bis auf weiteres geschlossen. Die Schulleitung der Erich-Kästner-Schule hat sich mit den Eltern telefonisch in Verbindung gesetzt. Die Eltern haben die Betreuung bereits ab kommenden Montag geregelt, so dass die Schule geschlossen ist. Die Astrid-Lindgren-Schule hat am kommenden Montag und Dienstag für die Kinder jener Eltern geöffnet, die eine Betreuung gewünscht haben. Ab Mittwoch, 18. März, greift dann die Schließung der Schulen bis nach den Osterferien. Die seitens des Ministeriums geplante Notfallbetreuung für Klassen 1 bis 6 muss noch verfeinert werden. Auch der Kreis Paderborn geht davon aus, dazu in Kürze Infos folgen werden.

Die Landesregierung hat zudem beschlossen, dass ab Montag, 16. März, Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder auch Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen betreten dürfen. Geschlossen sind somit auch die 107 Kindertageseinrichtungen im Kreis Paderborn in Zuständigkeit des Paderborner Kreisjugendamtes. Zuständig für die Sicherstellung des Betretungsverbots, also Schließung der Einrichtungen, sind die Städte und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden. Das Jugendamt des Kreises Paderborn empfiehlt allen Einrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich (alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Paderborn, die über ein eigenes Jugendamt verfügt), folgende Vorgehensweise: Alle Kindertageseinrichtungen sollten geöffnet bleiben für Kinder von Eltern bzw. Alleinerziehenden, die in so genannter kritischer Infrastruktur arbeiten, also in Bereichen, die unverzichtbar sind: Dazu zählen zum Beispiel Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Pflege sowie Behindertenhilfe, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Lebensmittelversorgung und jene, die zur Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Besuchseinschränkungen für Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige oder behinderte Menschen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat per Erlass Besuchsbeschränkungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe beschlossen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen leben. Das Sozialamt des Kreises Paderborn als Heimaufsicht hat eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Danach sind: Besuche ab sofort auf das Notwendigste zu beschränken. Jede Bewohnerin, jeder Bewohner darf maximal von einer Person pro Tag besucht werden. Besuche dürfen nur noch auf dem Zimmer, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen stattfinden. Alle, die innerhalb der letzten 14 Tage sich in einem Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen die Einrichtung nicht betreten. Die Risikogebiet bzw. besonders betroffenen Gebiete legt das Robert Koch-Institut fest. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel in der Sterbebegleitung.

Da es derzeit weder ein Medikament noch einen Impfstoff gibt, müssen besonders gefährdete Menschen, als jene mit Vorerkrankungen, Ältere, Immungeschwächte, geschützt werden. Der Virus wird über Tröpfcheninfektionen übertragen, also durch Husten, Niesen, von Mensch zu Mensch. Durch Kontaktbeschränkungen soll das Ausbreitungsgeschehen verlangsamt, Menschenleben gerettet werden. Mehr Infos: www.kreis-paderborn.de.

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