Drei kleine Änderungen des Bebauungsplans im Neubaugebiet Oderhausen

Bad Wildungen(pm). In 2005 ist der Bebauungsplan Nr. 9 „Wildunger Straße“ aufgestellt worden. Dieser Bebauungsplan sieht an drei Stellen Fuß- bzw. Radwege vor, die nun im Zuge einer Änderung des Bebauungsplans den aktuellen Anforderungen angepasst werden sollen. Im Teilbereich I soll eine Fußwegeverbindung zwischen dem „Köppelweg“ und der Straße „Am Eichenköppel“ ausgewiesen werden. Da Kriterien der Barrierefreiheit hinsichtlich der Steigung zu berücksichtigen sind, erhält der Weg in dem relativ steilen Gelände einige Verschwenkungen.

Im Teilbereich II ist ein kleiner Weg zwischen dem Wendehammer des „Mittelwegs“ und der Straße „Am Eichenköppel“ vorgesehen, der aufgrund der topografischen Gegebenheiten nur mit großem Aufwand zu realisieren ist. Auf den Bau dieses Wegs soll verzichtet werden und die Parzelle als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden. Im Teilbereich III, am Ende der Straße „Am Weizenacker“, wurde in 2005 ein Fuß- und Radweg ausgewiesen. Da nun über einen kleinen Teil des Wegs ein Baugrundstück angefahren wird, soll die Ausweisung des Teilstücks als „Straßenverkehrsfläche“ erfolgen.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 18. März 2020, 20:00 Uhr, im Schützenhaus Odershausen, An der Koppe 26, 34537 Bad Wildungen-Odershausen, werden die drei Maßnahmen erläutert. Im Zuge der Bürgerversammlung geht es ausschließlich um die drei kleinen zu ändernden Teilbereiche der Bebauungsplanänderung. Der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

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