Umgang mit geplanten Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Waldeck-Frankenberg(pm). In den nächsten Wochen stehen im Landkreis zahlreiche Veranstaltungen mit großem Publikumsaufkommen an. Jahreshauptversammlungen, Konzerte, Tanzveranstaltungen und ähnliches. Die Veranstalter sind angesichts der Corona- Infektionen verunsichert, wie sie sich verhalten sollen und wenden sich an den Landkreis. Deshalb hier einige Empfehlungen, die als Handlungsrichtlinien dienen können. Die steigende Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus und die Prävention der Infektionskrankheit beschäftigen den Öffentlichen Gesundheitsdienst und Ausrichter von Veranstaltungen gleichermaßen.

Dies zeigt sich auch daran, dass den Landkreis Waldeck-Frankenberg aktuell vermehrt Anfragen seitens der Kommunen sowie von Veranstaltern in Bezug auf den Umgang mit geplanten Veranstaltungen erreichen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Waldeck-Frankenberg gibt daher die folgenden Hinweise:
Ohne konkreten Bezug zu einem Infektionsgeschehen hat die Entscheidung über die eventuelle Absage momentan ausschließlich der jeweilige Veranstalter zu treffen. Da die Risiken für eine Weiterverbreitung des Virus nicht bei allen Veranstaltungen gleich sind, sondern vielmehr höchst unterschiedlich ausfallen können, muss der Veranstalter jeweils die individuelle Gefährdungslage beurteilen. Danach kann eine Verschiebung bzw. eine Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter bzw. das Ergreifen weitergehender Schutzmaßnahmen naheliegen, wenn
• die Zusammensetzung der Veranstaltung ein hohes Risiko aufweist (z. B. Zusammenkunft einer größeren Anzahl von Menschen, Teilnahme von Menschen aus Regionen mit einem gehäuften Auftreten von COVID-19-Fällen oder aus anderen bekannten Risikogebieten, Teilnahme älterer Menschen bzw. von Menschen mit Grunderkrankungen),
• die Art der Veranstaltung besonders risikogeneigt ist (z. B. längere zeitliche Dauer, keine zentrale Registrierung der Teilnehmer)
• der Veranstaltungsort Risiken birgt (z. B. Indoor-Veranstaltung mit schlechter Belüftbarkeit der Räume, begrenzte Möglichkeiten/Angebote zur ausreichenden Handhygiene).
Folgende Schutzmaßnahmen können bei Veranstaltungen getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:
• Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
• Aktive Information der Teilnehmer über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
• Begrenzung bzw. Reduzierung der Teilnehmerzahl
• Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegssymptomen
• Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
Besonders bei sehr großen und überregionalen Veranstaltungen kann die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen schwierig sein. Der Erste Kreisgeordnete und Gesundheitsdezernent Frese appelliert daher an die Veranstalter, in die vorzunehmende Abwägung auch einzubeziehen, ob es „im Fall der Fälle“ zu Schwierigkeiten bei der Kontaktpersonenermittlung kommen könnte.

Grundsätzlich kann die zuständige Gesundheitsbehörde, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch beschränken oder verbieten. Es besteht für den Landkreis Waldeck-Frankenberg aber derzeit kein Anlass, von diesen einschneidenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen. „Diese Einschätzung beruht auf einer aktuellen Aussage des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, wonach derzeit selbst die Absage von Großveranstaltungen generell nicht ratsam sei, als auch auf einer Bewertung der Gefährdungslage durch das Robert-Koch-Institut.“, so Frese abschließend.

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