foodwatch kritisiert irreführende Angaben von Ministerin Priska Hinz im Fall Wilke

Noch unveröffentlichtes Landtagsprotokoll zeigt: Zahlreiche Informationen über Verkaufsstellen liegen vor

Berlin(pm). foodwatch hat der hessischen Verbraucherschutzministerin Priska Hinz vorgeworfen, die Öffentlichkeit irreführend über den Fall Wilke zu informieren. Es gebe eine ganze Reihe von Widersprüchlichkeiten und falschen Angaben in Aussagen des Ministeriums und von Frau Hinz gegenüber der Öffentlichkeit und dem hessischen Landtag, wie die Verbraucherorganisation am Donnerstag erklärte.

So hatte das hessische Verbraucherschutzministerium laut Deutscher Presseagentur (dpa) und Frankfurter Allgemeiner Zeitung (FAZ) am Montag angegeben, dass es Anfang Oktober durch den Bericht der hessischen Lebensmittel-Task-Force „auch erst“ bzw. „erstmals von den Mängeln in dem Betrieb“ erfahren habe. Tatsächlich wusste das Ministerium von den Hygieneproblemen bei Wilke bereits seit August. Das geht aus dem noch unveröffentlichten Stenografischen Bericht des Hessischen Landtags hervor, der foodwatch als Vorabauszug vorliegt. Demzufolge gab Ministerin Priska Hinz in einer Ausschusssitzung am 16. Oktober an, ihr Ministerium sei „erstmalig am 23. August 2019“ vom Landkreis Waldeck-Frankenberg darüber informiert worden, „dass in der Firma Wilke Wurst ein Listerien- sowie ein Hygieneproblem bestünde“. Spätestens ab diesem Zeitpunkt stand das Ministerium als oberste Fachaufsicht in der Verantwortung für die behördlichen Abläufe, so foodwatch.

In der Ausschusssitzung gab die Ministerin entgegen dem öffentlich erweckten Eindruck zudem an, dass durch die Recherchen zahlreicher Lebensmittelkontrollbehörden umfängliche Informationen über die Abgabe- und Verkaufsstellen der Wilke-Produkte vorliegen. „Auf diesem Weg entsteht im behördlichen EU-Schnellwarnsystem ein ‚Lieferlistenbaum‘, der letztlich alle Verzweigungen bis zum Einzelhandel, der Gastronomie, Tagesverpflegungseinrichtungen etc. in allen betroffenen Ländern abdeckt“, wird Frau Hinz im Vorabauszug des Stenografischen Berichts zitiert. foodwatch kritisierte, dass die hessischen Behörden die ihnen demnach vorliegenden Informationen jedoch weiterhin nicht veröffentlichen. Dadurch könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie nicht verlässlich prüfen, ob sie vom Rückruf belastete Produkte gekauft oder verzehrt haben. Stattdessen versuche Priska Hinz, mit sprachakrobatischen Verrenkungen den Eindruck zu erwecken, es gäbe die von foodwatch oder den Verbraucherzentralen eingeforderten Informationen nicht. In der Ausschusssitzung – und in ähnlicher Form auch öffentlich – sagte Frau Hinz laut Vorab-Protokoll, eine „einzige Liste“ mit „allen“ belieferten Kunden existiere nicht und den Behörden liege keine Liste „aller“ betroffenen Einzelhandelsverkaufsstellen vor. Fakt ist allerdings: Es liegen umfangreiche Informationen vor – die die Behörden allerdings nicht öffentlich machen, obwohl sie selbst diese Angaben offenbar als gesundheitsrelevant einstufen: In der eigens zum Fall Wilke eingerichteten Verbraucherhotline raten sie Schwangeren, die Wilke-Produkte verzehrt haben, auch ohne Krankheitssymptome zum Arzt zu gehen – aus Sicht von foodwatch ein wohlfeiler Rat, wenn den Menschen nicht gesagt wird, wo sie die Produkte verzehrt haben könnten.

„Nur weil vielleicht nicht alle Informationen vollständig vorliegen, kann das doch kein Grund sein, die vorhandenen Informationen einfach komplett zurückzuhalten. Die Angaben darüber, wo Wilke-Produkte in Umlauf gelangten, können die Gesundheit von Menschen schützen“, erklärte foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. „Die Politik nach dem Motto tricksen, täuschen und tarnen muss endlich ein Ende haben!“ Im Landtagsausschuss wie inhaltgleich auch öffentlich gab Frau Hinz an, dass nach dem 20. September auf behördliche Verfügung hin von der Firma Wilke „keine Waren mehr in den Handel gebracht werden [durften], die nicht negativ [auf Listerien] beprobt waren.“ Das steht im Widerspruch zu dem von foodwatch am Montag veröffentlichten Bericht der beim Regierungspräsidium angesiedelten „Task-Force Lebensmittelsicherheit“ – dort wird eine solche Verfügung nicht auf alle Produkte, sondern auf geschnittene Ware bezogen, obwohl zu diesem Zeitpunkt auch Listeriennachweise auf nicht geschnittenen Wurstwaren bekannt waren.

Ausweislich des Landtagsprotokolls machte auch der Landkreis Waldeck-Frankenberg erneut zweifelhafte Angaben, wie foodwatch kritisierte. In der Ausschusssitzung zitiert Ministerin Priska Hinz laut Vorab-Protokoll: „Nach einem Bericht des zuständigen Fachdienstes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen im Kreis Waldeck-Frankenberg vom 10. Oktober wird diese [die personelle, räumliche und fachliche Ausstattung; Anm. foodwatch] als angemessen erachtet. Personalmangel, Überlastungsanzeigen oder Beschwerden liegen laut dem Bericht des zuständigen Fachdienstes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen im Kreis Waldeck-Frankenberg nicht vor.“ Richtig ist: Nach den eigenen Angaben des Landkreises waren im Jahr 2018 3,15 Stellen Lebensmittelkontrolleure für die Kontrolle von annähernd 3.000 Betrieben zuständig. Das vorgegebene Soll planmäßiger Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben wurde nur zur Hälfte (!) geschafft – die mangelhafte Ausstattung ist also offensichtlich.

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