Überlebenschancen von Krebspatienten verbessern

Wiesbaden(pm). In der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Krebsregistergesetzes kritisierte die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, den viel zu späten Aufbau des Landeskrebsregisters und das stockende Vorangehen dessen.

Sommer sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Krebsfälle müssen über einen längeren Zeitraum ausgewertet werden, um aussagekräftige Fallzahlen zu erhalten. Das klinische Register wurde in Hessen leider viel zu spät eingeführt, sodass wir jetzt wenig aussagekräftige Ergebnisse haben. Diese Tatsache ist für Krebspatientinnen und Krebspatienten tragisch, denn das Ziel des Krebsregisters liegt schließlich in einer nachhaltigen und effektiven Hilfe. Durch die langfristig erfassten Daten kann man Rückschlüsse auf mögliche äußere Einflüsse bekommen. Dies ist aber derzeit noch nicht möglich. Wir sind lange nicht an dem Punkt angelangt, an dem die Krankheitsverläufe ausgewertet werden können, damit Menschen tatsächlich besser geholfen werden kann.“

Die Anzuhörenden hätten noch einmal verdeutlicht, dass es darum gehe, Daten und Zahlen zu sammeln, um damit Hilfen, Therapieansätze und Verbesserungen in der Versorgung herauszukristallisieren. Wichtig sei, dass Meldungen von allen an die Meldestelle geleitet würden. Derzeit funktioniere das offenbar nicht vollständig, da der zusätzliche Mehraufwand nicht vergütet werde. Nur ein Drittel der Kosten würden abgedeckt, so dass es für viele nicht leistbar sei, Daten weiterzuleiten. Sommer forderte daher eine auskömmliche Finanzierung für zusätzlichen Personal- und Sachaufwand, damit die Tumordokumentation mit Diagnose-, Therapie- und Follow-up-Daten vollständig abgebildet werden könne. Nur so ließe sich das Gesetz angemessen umsetzen, Meldungen konsequent getätigt und Therapien erfasst werden.

Zudem fehle in dem Gesetzentwurf eine Regelung zur Verwendung von Daten für wissenschaftliche Zwecke unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben. „Die Anzuhörenden haben deutlich gemacht, dass die Patienten zum einen von der Weitergabe der personenbezogenen Daten, zum anderen über die Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt werden müssen. Auch wenn Patienten jederzeit das Recht auf Widerspruch haben, sollte hierfür auch ein angemessener Zeitrahmen vorgesehen werden, der Rücksicht auf die besondere Situation nach einer solch gravierenden Diagnose nimmt“, so die Gesundheitspolitikerin.

Sommer sehe aber auch weiterhin die Evaluation des Krebsregisters und der Verfahren als wesentlichen Punkt des Erfolges dieses Instrumentes. „Wir brauchen gute Verfahren und Auswertungen, um Erkenntnisse für die Versorgungsforschung beziehungsweise die Versorgung zu erhalten. Als Patientin oder Patient finde ich derzeit weder auf der Homepage des Krebsregisters, noch im Hessischen Krebsbericht die besten Zentren und Praxen mit den besten Ergebnissen. Wenn wir die Überlebenschancen von Krebspatienten verbessern wollen, muss die Landesregierung noch besser in die Forschung investieren, den Aufwand für die Meldungen auskömmlich finanzieren und das Register evaluieren“, sagte Daniela Sommer.

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