Bis zu 16.000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher in Hessen zu krank für Arbeit

Eine medizinische Begutachtungsstelle reicht nicht

Kassel(pm). Die Zahl der Arbeitslosen im Arbeitsagenturbezirk Kassel (Stadt Kassel, Kreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis) ist im September 2019 um 810 auf 14.284 gefallen. Die Arbeitslosenquote von fünf Prozent ist somit stabil, hat aber einen Schönheitsfehler.

„Die Jobcenter führen nach einer Untersuchung des IAB viele Personen als erwerbsfähig, die in Wirklichkeit zu krank sind, um zu arbeiten. In Hessen betrifft dies schätzungsweise zwischen 9.000 und 16.000 Personen. Wer nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, für den kommen die Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung oder die Sozialhilfe der Kommunen in Betracht. Nicht-Erwerbsfähige sind in den Jobcentern am falschen Ort und in einem gefährlichen toten Winkel, weil sie nicht vermittelt werden können und vielfach nicht die erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen erhalten“, erklärte Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) in Nordhessen.

„Arbeitslosengeld II kann nur denjenigen in Arbeit helfen, der tatsächlich erwerbsfähig ist. Die Jobcenter dürfen deshalb in Zweifelsfällen ihre Vermittlungsbemühungen nicht einstellen, sondern müssen schnellstens die Erwerbsfähigkeit klären. Es ist ein bisher ungelöstes Problem, dass oft zunächst der Ärztliche Dienst des Jobcenters eine Einschätzung in der Frage der Erwerbsfähigkeit abgibt und anschließend der Ärztliche Dienst der Rentenversicherung zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt. Rechtlich verbindlich ist allein die Entscheidung der Rentenversicherung. Wir regen daher an, mit einer Änderung des Sozialgesetzbuchs den Grundsatz durchzusetzen, dass es in der Frage der Erwerbsfähigkeit nur noch eine medizinische Begutachtungsstelle mit einem Ergebnis gibt. Sozialminister Kai Klose sollte prüfen, ob er in Hessen ein entsprechendes Modellvorhaben initiieren kann. In einem heute selbst für Experten unüberschaubar komplizierten Sozialbehördensystem wäre es ein Riesenfortschritt, wenn wenigstens die medizinische Begutachtung an einer Stelle zusammengezogen werden kann. Das erspart Zeit, Wege und widersprüchliche Aussagen“, sagte Kümpel.

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