Sommer (SPD): Upskirting unter Strafe stellen

Wiesbaden(pm). “Upskirting“ beschreibt das heimliche, unbefugte Fotografieren unter Kleidern und Röcken, das derzeit vor allem durch die integrierten, ständig verfügbaren Kameras in Smartphones weltweit zunimmt, jedoch nach deutschem Recht nicht strafbar ist. „Upskirting stellt eine erhebliche Verletzung der Intimsphäre der Betroffenen dar“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer.

Bislang würden solche Übergriffe jedoch höchstens als Ordnungswidrigkeit geahndet. „Wir müssen schnellstmöglich diese Gesetzeslücke schließen, damit Frauen und Mädchen ungehemmt und ohne Sorgen vor unerwünschten Fotoaufnahmen Kleider und Röcke tragen können und ihre Intimsphäre dabei auch in der Öffentlichkeit, auf Rolltreppen, dem Gehweg oder in Treppenhäusern geschützt ist. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Ankündigung von SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die das Upskirting unter Strafe stellen will und unterstützen die angekündigten Initiativen anderer Bundesländer für den Bundesrat mit dem gleichen Ziel“, sagte Sommer.
„Wir erwarten, dass auch die Hessische Landesregierung diese Forderung unterstützt.“

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