Nationalparkerweiterung: Initiative der CDU-Kreistagsfraktion Waldeck-Frankenberg sowie der CDU-Fraktionen in Edertal, Vöhl und Waldeck

Waldeck-Frankenberg, Edertal, Vöhl, Waldeck(pm). Das amtliche Beteiligungsverfahren zur Erweiterung des Nationalparks Kellerwald-Edersee soll im Herbst 2019 stattfinden. Bis dahin wird unter der Federführung der Nationalparkverwaltung eine Arbeitsgruppe, in der auch die Bürgermeister von Edertal, Vöhl und Waldeck vertreten sind, den Entwurf der neuen Nationalparkverordnung ausarbeiten. Zur Jahresmitte 2020 beabsichtigt dann das Hessische Umweltministerium die neue Nationalparkverordnung mit allen Regelungen, Verboten und Ausnahmen in Kraft zu setzen.

Vor diesem Hintergrund haben sich auf Einladung des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Timo Hartmann, die CDU-Vorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden aus den Gemeinden Edertal und Vöhl und der Stadt Waldeck sowie der CDU-Kreistagsfraktion getroffen und die Nationalparkerweiterung und die neue Nationalparkverordnung diskutiert. Fraktionsvorsitzender Timo Hartmann: „Grundsätzlich befürworten wir die Erweiterung des Nationalparks. Uns ist aber wichtig, dass die wesentlichen Einwände, Wünsche und Vorschläge der durch die Erweiterung direkt betroffenen Kommunen Edertal, Vöhl und Waldeck in der neuen Nationalparkverordnung berücksichtigt werden. Die Weiterentwicklung der Tourismusregion muss als eine der Zielsetzungen Eingang in die Verordnung finden.

Einschränkungen und Hindernisse für den Tourismus darf es nicht geben.“ Gemeinsam mit den CDU-Vorsitzenden und Fraktionsvorsitzenden wolle man erreichen, dass Einwände und Vorschläge der Kommunen, der betroffenen Grundbesitzer, der Tourismus- und Beherbergungsbetriebe, der Land- und Forstwirtschaft, der Jagdpächter und Jagdgenossenschaften sowie von Vereinen und Verbänden von vornherein durch die Arbeitsgruppe in den Entwurf der neuen Nationalparkverordnung aufgenommen werden. Dazu gehöre auch, Klarheit über den künftigen Grenzverlauf des Nationalparks zu schaffen. Als weiteren wichtigen Punkt hält es die Runde der örtlichen CDU-Vertreter für sinnvoll und notwendig, die Option für eine Nachjustierung/Evaluation der neuen Nationalparkverordnung im Jahr 2025 offen zu halten und dies in der Verordnung festzuschreiben. Denn wenn wie geplant zur Jahresmitte 2020 die neue Nationalparkverordnung in Kraft trete, könne dies eine „Entscheidung für die Ewigkeit“ sein. Man sei daher der Auffassung, dass eine Möglichkeit gegeben sein müsse, nach ersten Erfahrungen mit einzelnen Regelungen der neuen Verordnung noch Nachbesserungen vornehmen zu können. Mit einer Nachjustierung/Evaluation nach 5 Jahren, könne man dann auch weitere Sachverhalte, an die gegenwärtig noch nicht gedacht werde, nachträglich in die Verordnung aufnehmen.

Es wurde verabredet, dass die CDU-Fraktionen der 3 Kommunen in ihren Parlamenten jeweils für die erste Sitzung nach den Sommerferien Anträge stellen, die darauf abzielen, die vorgenannten Punkte bereits bei der Erarbeitung der Nationalparkverordnung und somit im Vorfeld des formellen Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher rechtlicher Belange einzuarbeiten.
Zusammenfassend werden diese Anträge unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten den folgenden Inhalt gemeinsam haben:

  1. Alle wichtigen Einwände, Vorschläge und Ideen der Gemeinde, betroffener Grundbesitzer, des Hotel- und Gaststättenverbandes und der Tourismusbetriebe, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Vertreter von Vereinen und Verbänden sind in die neue Nationalparkverordnung einzubringen. Über den von der Arbeitsgruppe festgelegten Kulissenentwurf (Grenzverlauf) ist Klarheit zu schaffen.
  2. Die Option für eine Nachjustierung/Evaluation der neuen Nationalparkverordnung im Jahr 2025 ist offen zu halten und in der Verordnung festzuschreiben.
  3. Die positive Weiterentwicklung der Region und die Förderung des Tourismus sind als Zielsetzung in die neue Nationalparkverordnung aufzunehmen.“
    Weitere individuelle Punkte der Stadt Waldeck und der Gemeinden Edertal und Vöhl werden die Anträge ergänzen. Beispiele hierfür können sein: Seilbahnstreckenführung im Bereich der Stadt Waldeck, Unterhaltung vorhandener Wege, Ausweisung und Unterhaltung von Reitwegen, Streckenführung für den Mountainbike-Grenztrail, etc..
    Fraktionsvorsitzender Timo Hartmann: „Über die Unterstützung des Antrags durch die anderen Fraktionen in den drei Parlamenten würden wir uns natürlich freuen, auch über Änderungsvorschlägen und weitere Anregungen.“ Die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden seien für offen für Gespräche.


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