Zweiter Fall von Amerikanischer Faulbrut bei Bienen in Paderborn

Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden

Kreis Paderborn (krpb). Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist in einem weiteren, rund 500 m Luftlinie benachbarten Bienenbestand in der Kernstadt von Paderborn ausgebrochen. Bereits am 7. Juni war ein erster Fall durch einen Laborbefund bestätigt worden. Das betroffene Bienenvolk musste getötet werden. Seitdem laufen die Proben im Sperrbezirk. Weitere Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Bei der AFB handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die ausschließlich die Brut der Honigbiene befällt. Für den Menschen besteht keine Gefahr. „Auch der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, bekräftigt Kreisveterinärin Dr. Marlies Bölling. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen des Kreises Paderborn hat einen neuen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer rund um den zweiten Ausbruchsort angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern. Der betroffene Imker besitzt insgesamt sechs Bienenvölker. Die gute Nachricht: Kein Bestand muss getötet werden. Alle Völker können durch das Kunstscharmverfahren gerettet werden.

Bei dem Verfahren müssen die Bienen erst einmal umziehen und bekommen dann ein neues Zuhause: Zunächst werden Brut- und Futterwaben herausgenommen. Die Bienen werden von den Waben in eine so genannte Beute, also einen leeren Bienenkasten, abgeschüttelt bzw. sorgfältig abgefegt. Der mit dem Erreger der AFB kontaminierte Bienenstock wird später abtransportiert und in der Bielefelder Müllverbrennungsanlage vernichtet. Die Rähmchen der Waben und die zur Kunstschwarmsanierung verwendeten Gerätschaften werden danach gründlich gereinigt und desinfiziert. Auf die neue Behausung kommt dann ein Absperrgitter, damit sich der Schwarm festsetzen kann. „Die Bienen lässt man drei Tage ohne Zufütterung fliegen, damit der Darminhalt mit den Sporen sicher ausgeschieden werden kann“, erläutert Bölling. Danach können die Bienen in ihr frisch saniertes Zuhause zurückkehren.

Die AFB ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind Die Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Bienenseuchen-Verordnung festgelegt. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat alle Schutzmaßnahmen in Form einer Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die am morgigen Dienstag, 25. Juni, in Kraft tritt.

Die beiden betroffenen Imker werden entschädigt. Deshalb sollten alle Imker, auch Hobbyimker, sofern noch nicht geschehen, ihre Bestände umgehend, spätestens bis zum 8. Juli, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen. Die Kontaktdaten lauten: Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308-3952, Fax 05251 308-3999, E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de melden. Genannt werden sollten Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

„Innerhalb des Sperrbezirks müssen alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden“, heißt es in der Tierseuchenverfügung. Diese Untersuchungen sind frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Im Sperrbezirk sind 18 Imker gemeldet. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Zuletzt war die Bienenseuche im Mai 2018 in Borchen-Etteln und Juni 2018 in Schloß Neuhaus festgestellt worden. In Borchen-Etteln musste das Bienenvolk komplett getötet werden. In Schloß Neuhaus konnte der Bienenbestand mit Hilfe des Kunstschwarmverfahrens gerettet werden. Dabei wird das gesamte Wabenmaterial vernichtet. Die Bienen werden in neue oder desinfizierte Beuten eingesetzt. Dieses Verfahren ist nur dann möglich, wenn das Bienenvolk noch stark genug ist. Im gesamten Kreisgebiet sind 508 Imker mit Bienenbeständen registriert. Weitere Infos unter www.kreis-paderborn.de.

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