Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Paderborn festgestellt

Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden

Kreis Paderborn(krpb). Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist in einem Bienenbestand in der Kernstadt von Paderborn festgestellt worden. Dabei handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die ausschließlich die Brut der Honigbiene befällt. „Die Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar. Der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, betont Kreisveterinärin Dr. Marlies Bölling. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen des Kreises Paderborn hat einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer rund um den Ausbruchsort angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern.

Fadenziehendes Material in der Wabe, eingefallene Brutdeckel und fauliger Geruch sind die klassischen Symptome dieser Tierseuche. Der Imker in Paderborn hat diese Anzeichen richtig gedeutet und sich sofort an eine Bienensachverständige vor Ort gewandet. „Das war wirklich vorbildlich und sehr umsichtig. So haben wir alle gemeinsam die Chance, eine weitere Ausbreitung zu verhindern“, sagt Bölling. Im Labor wurde der Verdacht bestätigt: Der Erreger Paenibacillus larvae der AFB ist nachgewiesen. Die bakterielle Erkrankung konnte bisher ausschließlich in Honigbienen nachgewiesen werden. Für ausgewachsene Bienen ist sie ungefährlich, vernichtet aber die Bienenbrut. Die AFB ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Bienenseuchen-Verordnung festgelegt. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat alle Schutzmaßnahmen in Form einer Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die am morgigen Samstag, 8. Juni, in Kraft tritt.

Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Der betroffene Bienenbestand muss abgetötet werden. Der betroffene Imker erhält dafür eine Entschädigung. „Innerhalb des Sperrbezirks müssen alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden“, heißt es in der Tierseuchenverfügung. Diese Untersuchungen sind frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Im Sperrbezirk sind acht weitere Imker gemeldet. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Die Kosten für die Untersuchungen im Sperrbezirk werden im Rahmen der Beihilfe von der Tierseuchenkasse (TSK) übernommen. Deshalb sollten alle Imker, auch Hobbyimker, sofern noch nicht geschehen, ihre Bestände umgehend, spätestens bis zum 21. Juni, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen. Die Kontaktdaten lauten: Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308-3952, Fax 05251 308-3999, E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de melden. Genannt werden sollten Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker.

Zuletzt war die Bienenseuche im Mai 2018 in Borchen-Etteln und Juni 2018 in Schloß Neuhaus festgestellt worden. In Borchen-Etteln musste das Bienenvolk komplett getötet werden. In Schloß Neuhaus konnte der Bienenbestand mit Hilfe des Kunstschwarmverfahrens gerettet werden. Dabei wird das gesamte Wabenmaterial vernichtet. Die Bienen werden in neue oder desinfizierte Beuten eingesetzt. Dieses Verfahren ist nur dann möglich, wenn das Bienenvolk noch stark genug ist. Im gesamten Kreisgebiet sind 508 Imker mit Bienenbeständen registriert. Die Bienen werden überwiegend in den Stadt- oder Schrebergärten gehalten. Weitere Infos unter www.kreis-paderborn.de.

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