Illegale Müllentsorgung auf den städtischen Friedhöfen in Frankenberg

Frankenberg(pm). Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Frankenberg (Eder) darauf hin, dass die Entsorgung von Müll auf dem Friedhofsgelände grundsätzlich strikt untersagt ist. Das gilt insbesondere für Bauschutt, Tier- und Gartenabfälle sowie Hausmüll. Illegal auf dem Friedhof abgeladener Müll muss auf Kosten der Friedhofsverwaltung entsorgt werden. Die dadurch entstehenden Kosten schlagen sich langfristig bei den Friedhofsgebühren nieder und schädigen somit auch die Allgemeinheit.
Die Stadt bittet insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher des Friedhofs um entsprechende Aufmerksamkeit und und weist darauf hin, dass konkrete Hinweise zur Müllabladung an die Friedhofsverwaltung zur Anzeige gebracht werden.

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