Heike Hofmann (SPD): Paragraf 219a ist in jetziger Form nicht mehr haltbar

Wiesbaden(pm). Wegen des Vorwurfs der unzulässigen Werbung für Abtreibungen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) stehen seit heute zwei Frauenärztinnen in Kassel vor Gericht. Wegen desselben Vorwurfs war im November vergangenen Jahres eine andere Frauenärztin vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mit Blick auf diese Verfahren hat die stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Heike Hofmann, heute eine Änderung des Strafgesetzbuches angemahnt. Hofmann sagte: „Der Paragraf 219a StGB in seiner derzeitigen Form kriminalisiert Ärztinnen und Ärzte, die Frauen in einer besonderen Notlage sachlich und neutral informieren. Wer, wie die Kasseler Frauenärztinnen, innerhalb einer ganzen Liste von medizinischen Leistungen mit einem Spiegelstrich erwähnt, dass in ihrer Praxis im Rahmen der gesetzlichen Grenzen auch ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden kann, soll nicht strafrechtlich belangt werden. Deswegen begrüße ich es, dass Bundesjustizministerin Barley eine Gesetzesänderung vorlegen will, die den Ärztinnen und Ärzten eine Lösung anbietet.“

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Auch aus gesundheits- und gesellschaftspolitischen Aspekten sei die derzeitige Situation nicht hinnehmbar. „Der Paragraf 219a StGB schränkt den freien Zugang zu wichtigen Informationen ein und berührt damit das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Das kann so nicht bleiben. Eine ungewollte Schwangerschaft bringt die betroffene Frau in eine äußerst schwierige Situation. Gerade in so einer seelischen Notlage ist es wichtig, dass die Frauen qualifizierte Informationen erhalten. Diese Möglichkeiten sind durch die bestehende Rechtslage deutlich eingeschränkt. Wir brauchen in dieser Frage daher eine Lösung – und wir brauchen sie bald“, betonte Hofmann.

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