Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes: Verbesserung der Leichenschau geboten

Verbrechen zuverlässiger aufdecken

Wiesbaden(pm/nh) Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang Greilich: „Der qualitativen Verbesserung der Leichenschau in Hessen muss bei der Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes eine hohe Priorität zukommen. Der Sinn und Zweck einer Leichenschau, die Todesursache der verstorbenen Person zu ermitteln und insbesondere die Fälle einer nicht natürlichen Todesursache zu entdecken, wird mit dem derzeitigen Verfahren der Leichenschau nicht in allen Fällen erreicht.“ Greilich weiter: „Es ist von zentraler Bedeutung, dass im Zuge der Kriminalitätsbekämpfung die Leichenschau einen zuverlässigen Beitrag leistet und Verbrechen nicht unentdeckt bleiben. Wir erwarten uns in der Anhörung zum Gesetz hier wertvolle Hinweise insbesondere auch von den Sicherheitsbehörden und Polizeigewerkschaften. Ein weiteres Augenmerk werden wir in der Anhörung auf die Frage legen, ob es heutzutage noch notwendig ist, am Friedhofszwang für Urnen festzuhalten oder ob den Angehörigen nicht die Möglichkeit eröffnet werden sollte, selbstbestimmt über den Aufbewahrungsort der Urne zu entscheiden.“ Auf Nachfrage von EDR, ob man an eine Art staatliichen Leichenbeschauer nach Art der „Coroner“ bei den behörden nachdenkt, erklärte Dr. André Uzulis,Pressesprecher der FDP-Fraktion:“Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass nicht alles staatlich geschehen muss. Aber die Anforderungen müssen höher sein als heute. Das heißt: Wir müssen darüber nachdenken, ob die niedergelassenen Ärzte und Krankenhausärzte eine Zusatzqualifikation nachweisen müssen, um zur Leichenschau befugt zu sein.“

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