Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wird vom Land gefördert

Korbach(pm/nh). Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese gibt bekannt, dass durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch im Jahre 2018 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von bestehendem selbstgenutzten Wohneigentum bereit gestellt werden. Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen können Anmeldungen auf Bezuschussung solcher Maßnahmen ab sofort über die beim Landkreis eingerichtete Wohnungsbauförderungsstelle eingereicht werden. Ziel der Landesregierung sei es, so der Erste Kreisbeigeordnete, dass behinderte Menschen möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig leben können. Die angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen gehöre dabei zu den vordringlichen Aufgaben. Das bedeutet, dass dieses Programm nicht im Vorgriff auf „altersgerechtes Wohnen“ ohne Behinderung/ Pflegegrad abzielt, sondern nur für Menschen mit Behinderungen gilt. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld), z. B. Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, Einbau von geeigneten Aufzügen oder die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie die Errichtung und Gestaltung von Rampen und Treppen. Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung gesichert ist und mit denen vor Bewilligung der Fördermittel durch die WIBank noch nicht begonnen wurde. Eigenleistungen und Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Die Förderung ist eine Projektförderung. Sie erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Umbaukosten einer Wohnung, die vom Eigentümer oder von Angehörigen selbst genutzt wird. Für förderungsfähige Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge: Bad Umbau/ Einbau 5.000 Euro, Küche Umbau/ Einbau 5.000 Euro, Lifteinbau/ Aufzugseinbau 6.000 Euro, alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Euro. „Da erfahrungsgemäß wesentlich mehr Anträge auf Fördermittel eingehen, als Zuschussmittel zur Verfügung stehen, werden die maximalen Zuschussbeträge durch die Wohnungsbauförderungsstelle prozentual gekürzt, damit möglichst viele Antragsteller in den Genuss der Fördermittel kommen können“, führt Frese aus. Um eine zeitnahe Förderung zu erreichen, müssen Anmeldungen auf Förderung bis zum 30. April 2018 der zuständigen Stelle beim Kreis zugeleitet werden. Der Erste Kreisbeigeordnete fordert alle in Frage kommenden Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum auf, von dem Angebot des Landes Gebrauch zu machen. Der zuständige Sachbearbeiter, Herr Gothmann, steht für weitere Auskünfte im Kreishaus zur Verfügung. Telefonisch ist er unter der Nummer 05631/ 954-407 oder per E-Mail unter der Adresse norbert.gothmann@landkreis-waldeck-frankenberg.de zu erreichen.

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