Hessisches Bildungsurlaubsgesetz novelliert – Verbesserungen auch für Arbeitnehmer in Waldeck-Frankenberg

Waldeck-Frankenberg(pm/r). Auch für die Arbeitnehmerinnen und –nehmer in Waldeck-Frankenberg bringt das am 1. Januar in Kraft getretene novellierte hessische Bildungsurlaubsgesetz viele Verbesserungen. So können Kleinst- und Kleinunternehmen künftig einen Lohnkostenzuschuss von 50 Prozent vom Land erhalten, wenn sie ihre Mitarbeiter für die Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung freistellen.
Das Gesetz trägt zudem den neuen Anforderungen an das lebenslange Lernen und der steigenden Notwendigkeit für Arbeitnehmer sich weiter zu bilden Rechnung. Die rasante Veränderung der Arbeitswelt, die zunehmende Digitalisierung und der gesellschaftlichen Wandel erfordert neue Lern- und Lehrformate auch in digitaler Form. So ermöglicht die Gesetzesnovelle jetzt auch, dass Weiterbildungsveranstaltungen künftig bereits ab 3 Tagen anerkannt werden, um beispielsweise Eltern mit Kindern die Möglichkeit zur Weiterbildung zu geben. Wichtig ist auch die Verbesserung bei Bildungsurlaubsveranstaltungen, die der Schulung für das Ehrenamt dienen. So können die hessischen Arbeitgeber sowohl für die Auszubildenden wie auch für alle übrigen Beschäftigten jetzt eine 100prozentie Lohnkostenerstattung in diesem Bereich beantragen. Das neue Gesetz fördert explizit die Verwendung von innovativen Lernformen und ermöglicht Weiterbildungsveranstaltungen bereits ab drei Tagen. Außerdem wird das Ehrenamt gestärkt, so ist es erstmals auch Auszubildenden möglich, an Bildungsveranstaltungen zu Schulungen für das Ehrenamt teilzunehmen. Hessische Arbeitgeber können eine 100prozentige Lohnkostenerstattung für Auszubildende wie auch für alle übrigen Beschäftigten beantragen, so Ravensburg.

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