Gesetzesentwürfen zur Änderung der Hessischen Verfassung : 15 Änderungen sind eine Reform und kein Reförmchen

Wiesbaden(nh).  Anlässlich der 1. Lesung zur Änderung der Hessischen Verfassung am letzten Freitag im Hessischen Landtag, erklärte der Obmann der FDP-Fraktion in der Enquetekommission Verfassung, Jörg-Uwe Hahn: „Ich freue mich, dass sich die Fraktionen von CDU/SPD/Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf 15 gemeinsame Gesetzesentwürfe zur Änderung der Hessischen Verfassung einigen konnten. Dieser Kompromiss über bestehende Mehrheitsverhältnisse hinaus zeigt den gemeinsamen Willen der demokratischen Kräfte, die Bürgerrechte in Hessen zu stärken und die Staatsstruktur zu modernisieren. Die 15 Änderungsempfehlungen stellen eine nie dagewesene Reform der Hessischen Verfassung dar, die in ihren 71 Jahren bislang lediglich acht Mal geändert wurde. Mit einzelnen Empfehlungen setzen wir im Ländervergleich sogar Maßstäbe. So freue ich mich ganz besonders, dass wir Freidemokraten die übrigen Fraktionen von unserer Idee eines Digitalisierungsgrundrechts überzeugen konnten und neben einem Datenschutzgrundrecht nun als erstes Bundesland ein Computergrundrecht dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Zudem begrüßen wir ganz besonders die Verankerung des Staatsziels Infrastruktur, welches den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung der Errichtung und des Erhalts der technischen und digitalen Infrastruktur verpflichtet. Diese von den Freidemokraten angestoßenen Änderungen sind in der Lage, unsere Hessische Verfassung in das digitale Zeitalter zu führen. Sie bieten einen Mehrwert für jede Bürgerin und jeden Bürger in Hessen.“

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