EU-Beschwerde für den Schutz der Gewässer

NABU Hessen: Halbherzige Planungen zementieren das Scheitern

Wetzlar(nh). Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben gemeinsam Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. „Die bis 2021 geplanten Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um die Ziele zu erfüllen“, so Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Schon 2015 sollten eigentlich alle Gewässer im „guten Zustand“ sein, so sieht es die Richtlinie aus dem Jahr 2000 vor. In Hessen wurde das aber nur in 21 Fällen erreicht. 414 Wasserkörper hingegen sind noch im mäßigen bis schlechten Zustand. Erst ein Sechstel der erforderlichen Maßnahmen wurde umgesetzt, zwei Drittel der Maßnahmen noch nicht einmal begonnen. Die Umsetzung erfolgt zu schleppend, so der NABU. Flüsse und Auen müssten viel engagierter naturnah entwickelt und die Wasserqualität verbessert werden, so Eppler. Für dringend notwendig hält der NABU ein Programm zur Einrichtung von ungenutzten Gewässerentwicklungsstreifen beidseitig der Gewässer. Also mehr Raum für Flüsse, für dynamische Veränderungen des Gewässerlaufs, als Heimat für seltene Tier- und Pflanzenarten, für den Hochwasserschutz und als Pufferstreifen gegen den Eintrag von Düngemitteln und Giften aus der Landwirtschaft. Eppler forderte die hessische Umweltministerin daher zu beherzten Schritten zu einer effektiveren Umsetzung auf. Die Umweltverbände fordern von der EU-Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde ist eine Analyse der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme bis 2021. Mit diesem Plan würde auch in Hessen nun manifestiert, dass auch Ausnahmefristen bis 2027 nicht mehr eingehalten werden können, so Eppler. Problematisch ist vor allem, dass Gewässerschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden sollen. „Es müsste sofort mehr Personal und deutlich mehr Geld für die Umsetzung bereitgestellt werden“, so der NABU-Landesvorsitzende. „Wenn die EU jetzt nicht eingreift, wird Deutschland die europäischen Gewässerschutzziele verfehlen. Nicht nur die Natur, auch die Gesellschaft bezahlt, wenn Flüsse und Auen ihre Funktion zur Nähr- und Schadstofffilterung, zum Hochwasserschutz sowie für Freizeit und Erholung nicht mehr erfüllen können“, warnte Eppler. In ihrer Beschwerde beanstanden die Verbände auch den Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstraßen, wie der Lahn und der Fulda. Weil sich aus den Gesetzen derzeit nicht eindeutig ableiten lasse, ob der Bund oder die Länder zuständig sei, passiere zu wenig. Die Liste der von uns dargelegten Mängel sei lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb sei Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten.

Weitere Informationen: www.nabu.de/natur-und-landschaft/fluesse/wrrl.html 

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