Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen

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 Wichtige Frist für Unternehmen

Korbach(nh) Der Termin zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen im Jahr 2016 endet am 31. März 2017.  Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Software REHADAT-Elan für das Anzeigejahr 2016 kann durch die Unternehmen von der Homepage http://www.rehadat-elan.de/de/ heruntergeladen werden. Bei Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich hessische Unternehmen an die Mailadresse Frankfurt-Main.OS-SBAV-AZV@arbeitsagentur.de oder die Faxnummer 069 21719105063 wenden. Möchten Unternehmen einen schwerbehinderten Menschen einstellen, wenden sie sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder an die kostenlose Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.

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