Korbach(ots). Am Wochenende ließen Hundehalter aus Korbach zwei ihrer Hunde in der Nähe des Indianerwäldchens frei laufen. Dies hat nun strafrechtliche Konsequenzen. Die beiden Hunde nahmen die Witterung eines Rehbockes auf, jagten diesen und brachten ihn zur Strecke. Dies stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Hundeverordnung dar. Der Frühling ist da. Die Vogelwelt hat mit dem Nestbau begonnen und auch beim Niederwild dreht sich alles um den Nachwuchs. Alle wild lebenden Tiere brauchen in dieser sensiblen Phase Ruhe. Aus diesem Grund weisen viele Umwelt-Fachbereiche Hundehalter darauf hin, während der Brut- und Setzzeit von März bis Anfang Juli Hunde an die Leine zu nehmen und die Wege nicht zu verlassen sind. In einigen Bundesländern herrscht während dieser Zeit allgemeiner Leinenzwang. In Hessen kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie eine Anleinpflicht verordnet. In Korbach und seinen Ortsteilen ist in den geschlossenen Ortslagen eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde verordnet. Dies gilt auch für Grünanlagen nicht aber in der Feldgemarkung. Im Übrigen sind Hundehalter ganzjährig dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.