Hessischer Denkmalschutzpreis – bis zum 10. Februar können Vorschläge eingereicht werden

Winzerhof in Eltville Hattenheim, Preisträger des Hessischen Denkmalschutzpreises 2016. Foto: Christine Krienke, LfDH(nh)

Wiesbaden(nh), Für den Hessischen Denkmalschutzpreis gelten ab 2017 neue Richtlinien. Erstmals ist der Ehrenamtspreis Bestandteil des Hessischen Denkmalschutzpreises. Er würdigt das gemeinschaftliche Engagement bei der Sanierung eines Kulturdenkmals und wird von der Hessischen Staatskanzlei gestiftet. Der Denkmalschutzpreis wird vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden ausgelobt. Er wird für denkmalpflegerische Maßnahmen verliehen, die im Rahmen der gegebenen Voraussetzungen – etwa räumliche Lage, wirtschaftliche Situation, Umgebung mit historischer Bausubstanz – dank individueller Lösungen, handwerklich-technischer Qualität und besonderen Engagements eine Vorbildwirkung erzielen und zum Nachahmen anregen. Der Preis wird jährlich durch das Land Hessen vergeben und ist mit insgesamt 25 000 Euro dotiert. Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen stiftet 20 000 Euro. Der Ehrenamtspreis ist Teil der Kampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerregiment in Hessen“ und ist mit 5000 Euro dotiert. Geldpreise werden nur an private Eigentümer oder bürgerschaftliche Initiativen verliehen. Preisträger können einzelne Personen, Eigentümer, bürgerschaftliche Initiativen oder Körperschaften sein. Gewürdigt werden Leistungen auf allen Gebieten des Denkmalschutzes, der archäologischen Denkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege, der städtebaulichen Denkmalpflege, der Industriedenkmalpflege oder der Gartendenkmalpflege. Die Bewerbung muss von der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Denkmalfachbehörde oder von Fördervereinen und Initiativen vorgeschlagen werden, die eng mit dem Denkmalschutz zusammenarbeiten. Diese Fachbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege beraten anschließend über die eingegangenen Vorschläge mit den Denkmalbeiräten. Die Bewerbung muss von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörden, der Denkmalfachbehörde oder von Fördervereinen und Initiativen vorgeschlagen werden, die eng mit den Denkmalschutzbehörden zusammen arbeiten. Die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege beraten die eingegangen Vorschläge mit den Denkmalbeiräten. Selbstvorschläge sind unzulässig.

Jury entscheidet in zweistufigem Verfahren

Eingereicht werden müssen die Vorschläge bis spätestens 10. Februar bei Dr. Hanna Dornieden (E-Mail: H.Dornieden@denkmalpflege-hessen.de), und zwar in elektronischer Form sowie mit ausgefülltem Fragebogen und maximal 20 Fotos im jpeg-Format. Über die Verleihung entscheidet eine fachkundige und unabhängige Jury in einem zweistufigen Verfahren. Der Bereisung und Besichtigung der Objekte mit abschließender Jury-Sitzung ist ein erstes Auswahlgremium vorgeschaltet, in dem die zur Bereisung vorgesehenen Objekte von Vertretern der Denkmalbehörden und es Handwerks ermittelt werden. Vorsitzender der Jury ist Dr. Markus Harzenetter, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege in Hessen. Das Landesamt für Denkmalpflege führt die Geschäfte. Weitere Infos und die Ausschreibungsunterlagen unter „Im Blickpunkt“: https://lfd.hessen.de/

 

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