Bundeslandwirtschaftsministerium erlässt deutschlandweite Verordnung für Geflügelhalter

 edrnews

 Korbach(nh).  Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine vorsorgliche Eilverordnung erlassen, um die Verbreitung der Vogelgrippe einzudämmen. Danach müssen alle Geflügelhalter deutschlandweit ab sofort besondere Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung der Geflügelpest einhalten. In Waldeck-Frankenberg galten bisher nur für die Geflügelhalter im – nach dem Fund einer infizierten Ente eingerichteten – Sperr- und Beobachtungsbezirk rund um den Twistesee sowie im Risikogebiet rund um den Edersee besondere Sicherheitsmaßnahmen. „Von der aktuellen Verordnung sind Geflügelhalter jeglicher Art betroffen“, erklärt der Leiter des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Dr. Martin Rintelen. „Die Verordnung zielt aber auf kleinere Haltungen unter 100 Tieren ab, da für größere Betriebe ohnehin schärfere Hygieneschutzregeln gelten.“ Jeder Geflügelhalter muss nach der neuen Verordnung ab sofort ein Bestandsregister führen, in dem an jedem Werktag die Anzahl der verendeten Tiere dokumentiert werden muss, sofern dies der Fall war. Darüber hinaus müssen alle Legehennenhalter ab einem Bestand von zehn Hühnern zusätzlich dazu die Gesamtzahl der an jedem Werktag gelegten Eier in das Register eintragen. Weiterhin müssen ergänzende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden: Dazu gehört die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt. Auch betriebsfremde Personen dürfen die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten, die anschließend entweder gereinigt und desinfiziert oder schadlos entsorgt werden muss; weiterhin muss der Tierhalter Einrichtungen vorhalten, um die Hände zu waschen und Schuhe zu desinfizieren. Die Eilverordnung ergänzt die bestehende Geflügelpestverordnung, die aufgrund des Tierseuchengesetzes Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vorgibt. Sie wurde im Jahr 2007 grundlegend neu gefasst – und regelt unter anderem die Stallpflicht, das Verbot von Schutzimpfungen und die Voraussetzungen, unter denen Geflügelausstellungen und –märkte abgehalten werden dürfen. Das Veterinäramt des Kreises weist nochmals darauf hin, dass Geflügelhalter, die sich noch nicht als solche beim Landkreis angemeldet haben, dies schleunigst nachholen. Formulare zur Registrierung einer Nutztierhaltung gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de

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