Landkreis Waldeck-Frankenberg hat Richtlinien zur Sportförderung erlassen

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Korbach(nh). Schon seit vielen Jahren stellt der Landkreis Waldeck-Frankenberg in seinem Haushalt Mittel zur Förderung der Sportvereine und für die Unterstützung des Breiten- und Amateursports bereit. Die Vergabe dieser Fördermittel erfolgt nach bestimmten Grundsätzen, die aber bislang noch nicht umfassend schriftlich fixiert waren.

 „Um unseren Sportvereinen, in denen sehr viel ehrenamtliches Engagement zum Tragen kommt, und die sich vorbildlich um Jugend- und Integrationsarbeit kümmern, einen verlässlichen Leitfaden an die Hand zu geben, haben wir nun Richtlinien für die Sportförderung erlassen, die der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen hat“, erläutert Landrat Dr. Reinhard Kubat(SPD). Das Papier ist in drei Hauptteile gegliedert, die Allgemeines zur Sportförderung beinhalten bzw. sich konkret mit der indirekten und direkten Sportförderung befassen. Wie der Landrat dazu ausführt, werden in den allgemeinen Fördervoraussetzungen die Grundvoraussetzungen festgelegt, so u.a. dass jeder Antrag schriftlich eingereicht werden muss. Über eine Bewilligung entscheidet der Kreisausschuss auf Vorschlag der Kreissportkommission, die Verwendung der Mittel ist zweckgebunden, sie müssen also für eine konkrete Anschaffung oder ein klar definiertes Projekt verwendet werden. Eine Überprüfung erfolgt durch die Revision des Landkreises. Förderfähig sind Sportvereine mit Sitz im Landkreis, die dem Landessportbund Hessen angehören, nachweislich Jugendarbeit leisten und mindestens 30 Mitglieder haben. Profi- und Lizenzsport sind ausgenommen. In begründeten Einzelfällen lassen die Richtlinien aber auch Ausnahmen zu diesen Regelungen zu. „Im Rahmen der indirekten Sportförderung sichern wir den Vereinen eine freie Nutzung der kreiseigenen Hallen und Sportanlagen zu, davon wollen wir auch in Zukunft nicht abweichen“, betont Kubat. Auch der Sportkreis wird weiterhin kostenfrei seine Geschäftsstelle in Räumen der Kreisverwaltung betreiben können.

Die direkte Förderung untergliedert sich in 8 Unterpunkte:
Vereinseigener Sportstättenbau
Pflege von Sportanlagen: Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
Förderung der Ausstattung mit Sportgeräten
Förderung des Sportkreises Waldeck-Frankenberg
Sport- und Wettkampfveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung von Sportvereinen und Sportverbänden
Ausbildung lizensierter Übungsleiter, Jugendleiter und Vereinsmanager
Kooperation von Sportvereinen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen
Sonstige Förderungen

Die Höhe der Förderung liegt in der Regel bei 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bei der Übungsleiterausbildung oder bei den Kooperationsmodellen gibt es feste Fördersätze, deren Höhe sich ebenfalls aus den Richtlinien ergeben. „Ich bin sicher, dass sich der Landkreis mit dem Erlass der Förderrichtlinien als verlässlicher Partner des Sports zeigen und den Vereinen und Verbänden ein Plus an Planungs- und Rechtssicherheit bieten kann. Der Fachdienst Sport wird in Kürze alle Vereine in einem Rundschreiben auf die neuen Förderrichtlinien hinweisen und diese auch als Anlage beifügen. In wenigen Tagen werden die Richtlinien zudem über die Internetseite des Landkreises (www.landkreis-waldeck-frankenberg.de) abrufbar sein. Wer Fragen zu den Fördermodalitäten hat, kann sich direkt an den Fachdienst Sport wenden, Tel.: 05631/954-495 oder 954-465. Mit dem Beschluss durch den Kreisausschuss ist die Richtlinie in Kraft getreten, sie gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2016.

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