Hundekotproblematik – Bürgermeister Rüdiger Heß appelliert an Hundehalter

Rubrikbild by Thommy Weiss pixelio.de

Frankenberg(nh). Wiederum zahlreich vorgetragene Beschwerden veranlassen den Frankenberger Bürgermeister, auch im neuen Jahr 2016 auf die Hundekotproblematik in Frankenberg (Eder) und seinen Stadtteilen einzugehen. Heß: „Die Nichtbeseitigung von Hundekot war in den vergangenen Jahren immer wieder Thema, auch in vielen persönlichen Gesprächen.“

 Daher weist der Rathauschef nochmals auf die generelle Beseitigungspflicht des Hundekots durch die Halter sowie die kostenlose Ausgabe von Hundekotbeutel beim städtischen Bürgerbüro hin. Ein aktueller und eindringlicher Appell richtet sich auch an die Aufsichtspflicht der Hundehalter bzw. an Personen, die den Hund führen. „Es besteht innerhalb des Stadtgebiets zwar keine generelle Anleinpflicht – außer in öffentlichen Grün- und Freizeitanlagen sowie auf Bolzplätzen – allerdings schreibt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden zwingend vor, dass die für einen Hund verantwortliche Person jederzeit in der Lage sein muss, auf den Hund einzuwirken“, erläuterte Heß. Davon erfasst sei auch fahrlässiges Verhalten, zum Beispiel wenn der zunächst unter Aufsicht frei laufen gelassene Hund plötzlich wegläuft. „Diese Verpflichtung ist unabhängig vom Aufenthaltsort des Hundes und gilt in der Feldgemarkung ebenso wie auch in Wohngebieten oder in der Fußgängerzone“, betonte der Bürgermeister. Heß wies darauf hin, dass für dieses Fehlverhalten bereits beim ersten Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 500,00 Euro vorgesehen sei. „Allen Hundehaltern, die ihren Hund nicht sicher beherrschen, kann ich daher nur raten, diesen vorsichtshalber anzuleinen“, erklärte Heß abschließend.

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