Trotz Handicap sehr motiviert: „Woche der Menschen mit Behinderung“ wirbt für Inklusion

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Korbach(nh). „Menschen mit Behinderung sind oft überaus motiviert und wollen beweisen, dass sie dazu gehören!“ Uwe Kemper, Leiter der Agentur für Arbeit Korbach, wirbt für mehr Inklusion in der Arbeitswelt. Denn mit der „Woche der Menschen mit Behinderung“ setzt die Bundesagentur für Arbeit aktuell bundesweit ein Signal, um auf dieses Beschäftigungspotenzial aufmerksam zu machen.

 Agenturchef Kemper weiß, dass dieser alljährliche Appell schon in vielen heimischen Unternehmen angekommen ist, denn: „Arbeitgeber melden uns, dass sich Ausbildung und Beschäftigung von Mitarbeitern mit Handicap positiv auf das Arbeitsklima auswirken. Nicht zuletzt profitiert der Betrieb davon, sozial engagiert in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden.“ Dennoch sei es nach wie vor leider nicht selbstverständlich, Menschen mit Behinderung in Beschäftigung zu bringen. 825 Schwerbehinderte sind im bisherigen Jahresdurchschnitt 2015 im Agenturbezirk Korbach als arbeitslos gemeldet. Das sind 9,1 Prozent des gesamten Arbeitslosenbestandes. Davon entfallen 392 (7,9 Prozent) auf Schwalm-Eder und 433 (10,5 Prozent) auf Waldeck-Frankenberg. Betroffen sind deutlich mehr Männer als Frauen sowie alle Altersgruppen, wobei ab 55 Jahren der Anteil zunimmt. Mit der „Woche der Menschen mit Behinderung“ wirbt die Bundesagentur für Arbeit aktuell bundesweit für mehr Inklusion bei Arbeitgebern. Sie trägt damit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Rechnung.

Finanzspritze für Arbeitgeber

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, den Eingliederungszuschuss, erhalten. Die Förderhöhe und Förderdauer richtet sich nach der Einschränkung der Arbeitsleistung und den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Auch für eine behindertengerechte Gestaltung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen können Zuschüsse gewährt werden. Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen.

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