Kreis informiert über Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen

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Korbach(nh).  Haushalte mit geringem Einkommen können ab Januar 2016 mehr oder erstmals Wohngeld erhalten. Das entsprechende Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts wurde im Oktober 2015 vom Bundestag beschlossen. Die letzte Wohngeldreform von 2009 liegt damit bereits sieben Jahre zurück.

 Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss bei selbstgenutztem Wohneigentum gewährt. Die entsprechenden Formulare sind bei der Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung in Korbach und Frankenberg sowie den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich oder können auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de heruntergeladen werden. Von der Anhebung der Miethöchstbeträge, Anpassung der Mietenstufen und zahlreichen Änderungen von Vorgaben profitieren bundesweit etwa 866.000 Haushalte – darunter rund 324.000 Haushalte, für die durch die Reform neu oder wieder ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg können insbesondere die Antragsteller aus der Stadt Korbach und ihren Ortsteilen in den Genuss des (höheren) Wohngeldes kommen, da hier eine Anhebung der Mietenstufe erfolgt ist. Da mit einer erheblichen Steigerung der Antragszahlen gerechnet wird, bitten die Wohngeldbehörden bereits jetzt um Verständnis, wenn sich die Bearbeitung verzögert. Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld beziehen und bei denen der Bewilligungszeitraum in das Jahr 2016 hineinreicht, erhalten automatisch ab Januar 2016 einen neuen Bescheid.

Die Kreisverwaltung rät, sich vor Ort oder telefonisch zu informieren. Ansprechpartner für den Kreisteil Waldeck und die Gemeinde Vöhl sind zu erreichen unter der allgemeinen Telefonnummer 05631 – 954 0 und für den Kreisteil Frankenberg (ohne Vöhl) unter den Nummern 06451 – 743 712 und 743 714.

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