Kfz-Versicherung: Gründlich prüfen statt einfach zugreifen

Rubrikbild:by Uwe Schlick pixelio.de

Internetvergleichsportale sind unzureichend, weil sie nur neue Tarife bewerten

Waldeck-Sachsenhausen,(nh). Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend. Denn bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Verträge enorm und bedürfen genauer Prüfung.

Dabei muss billig nicht schlecht sein, betont Stefan Ginder, Sprecher des Bezirks Kassel im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach einem Haarwildunfall nichts zahlt, die Haftpflicht Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisierter“ am Steuer saß und nach einem Marderbiss nur das Kabel und nicht der ruinierte Motor erstattet wird. Manche Versicherer geben auch aus Kostengründen die Reparatur in einer von ihnen angegebenen Werkstatt vor. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt Stefan Ginder auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall mehr Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter Lockangeboten verstecken sich eben immer häufiger unfeine Risiken und Nebenwirkungen.

Empfehlenswerte Leistungen
Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren. Daneben können auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere kann nämlich über mehrere Jahre durchaus tausend bis dreitausend Euro Mehrkosten verursachen. Vorsicht ist auch angebracht, wenn für den ‚alten’ Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn i. d. R. gilt der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. Hatte man vor dem Versichererwechsel Kfz-Schäden zu beklagen, kann es sein, dass der Tarifanbieter seinen neuen Kunden zu einem erheblich höheren Beitragssatz einstuft. ‚Billig, billig’ kommt dann im Nachhinein ziemlich teuer. Das gilt insbesondere für Internet-Vergleichsportale, die jedes Jahr mit Schnäppchenangeboten werben. Doch in den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch können sie ihre Aufgabe des Vergleichens aber gar nicht erfüllen. Denn viele Kunden wissen gar nicht, dass ihre ‚alten’ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben.

Frühzeitig informieren
Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen hantieren, „aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen“, mahnt Stefan Ginder zu frühzeitiger Orientierung. Ende November muss nämlich die Kündigung beim alten Vertragspartner sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten ist dabei nach Einschätzung der Versicherungskaufleute die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5.000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.

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