Gilt bereits jetzt in Korbach, Lichtenfels und Vöhl – Erweiterung bringt Vorteile für Fahrgäste
Kassel/Waldeck-Frankenberg(nh). Um das Reisen in Waldeck-Frankenberg zukünftig noch etwas einfacher zu machen, haben sich NVV und RMV schon jetzt darauf verständigt die bisherigen Grenzen des Übergangstarifes zu verändern und den Korridor um Korbach, Lichtenfels und Vöhl zu erweitern.
Für Fahrten zwischen diesen Kommunen und denen im RMV-Übergangstarifgebiet gilt jetzt auch der RMV-Tarif, so dass zwischen Korbach und Marburg nur noch eine Fahrkarte gekauft werden muss. Dies war bisher bis auf das Hessenticket nicht möglich, da der Übergangstarif in Frankenberg und Haina endete und sowohl eine NVV- als auch eine RMV-Fahrkarte notwendig war. Jetzt gibt es sämtliche Tickets des RMV von der Einzelfahrkarte bis zur Jahreskarte. Hintergrund der Anpassung ist die anstehende Eröffnung der Bahnstrecke zwischen Korbach und Frankenberg, die es ab September dann auch ermöglicht umsteigefrei von Korbach nach Marburg zu fahren.
Preisbeispiele
Korbach – Marburg Preisstufe 7, Einzelfahrkarte
alt 14,90 Euro (Korbach – Frankenberg 6,80 Euro plus Frankenberg – Marburg 8,10 Euro) /
neu 15,- Euro
Vöhl – Wetter Preisstufe 5, Tageskarte
alt 17,35 Euro (Vöhl – Frankenberg MultiTicket Single 8,50 Euro plus Frankenberg – Wetter 8,85 Euro)/
neu 15,80 Euro
Frankenau – Marburg Preisstufe 5, Monatskarte
alt 264,80 Euro (Frankenau – Frankenberg 91,50 Euro plus Frankenberg – Marburg 173,30 Euro)/
neu 173,30 Euro
Hintergrundinformation zum Übergangstarif bei RMV und NVV
Für Fahrten, die über das Verkehrsgebiet des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) hinaus in das Verkehrsgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) hinein führen, gilt in einem definierten Korridor entlang der Verbundgrenze der Übergangstarif. Als Übergangstarif kommen allein der RMV-Tarif und die RMV-Tarifbestimmungen zur Anwendung, egal ob aus dem NVV-Gebiet in das RMV-Gebiet oder aus dem RMV-Gebiet in das NVV-Gebiet gefahren wird. Voraussetzung für die Nutzung des Übergangstarifs ist allerdings immer, dass die Verbundgrenze überquert wird. Für Fahrten, die innerhalb des Übergangstarifgebietes durchgeführt werden, aber nicht über die Verbundgrenze hinausführen, gelten die Tarife des Verkehrsverbundes, in dem sie vorgenommen werden.
Beispiele:
a) Fahrt von Borken nach Schwalmstadt
Beide Orte liegen innerhalb des Übergangstarifgebiets im Bereich des NVV. Die Verbundgrenze wird nicht überschritten. Folglich gilt nicht der Übergangstarif, sondern der NVV-Tarif.
b) Fahrt von Hünfeld nach Bad Hersfeld
Beide Orte liegen innerhalb des Übergangstarifgebiets; Hünfeld im RMV, Bad Hersfeld im NVV. Die Verbundgrenze wird überschritten. Es kommt deshalb der Übergangstarif zur Anwendung.
c) Fahrt von Kassel nach Marburg
Kassel liegt außerhalb des Übergangstarifgebiets, Marburg liegt innerhalb des Übergangstarifgebiets. Die Verbundgrenze wird zwar überfahren, da Kassel aber außerhalb des Übergangstarifgebiets liegt, kommt der Übergangstarif
nicht zur Anwendung. Für die Fahrt im Eisenbahnverkehr gilt der Tarif der Deutschen Bahn.