Dieter Schütz(FDP): Offener Brief an Regierungspräsiden Walter Lübcke

Dieter Schütz(FDP)

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Lübcke,

Der FDP-Bezirksverband Nordhessen hat die folgende Resolution in Sachen Windkraft beschlossen, die ich Ihnen zur Kenntnis geben möchte.

Wir fordern das Regierungspräsidium auf, der Regionalversammlung Nordhessen zu empfehlen, den Beschluss über die Ausweisung von Vorranggebieten erst nach der Kommunalwahl im nächsten Jahr zu fassen. Ich beabsichtige, als Mitglied der Regionalversammlung Nordhessen eine gleichlautende Resolution in das Gremium einzubringen. Durch die bemerkenswert hohe Zahl von Einwendungen bei allen drei Regierungspräsidien ist es unbedingt erforderlich, dazu zunächst eine genaue Auswertung vorzunehmen. Die Sorgen der Bürger, die in den Einwendungen ihren Ausdruck finden, müssen ernst genommen werden
und dürfen nicht übereilt und pauschal vom Tisch gewischt werden. Die Akzeptanz für die Windenergie hat in der Vergangenheit stark abgenommen, und gerade deshalb ist hier auch eine sensible Handhabung notwendig. Hinzu kommt, dass das Verfahren in den anderen Regierungsbezirken zeitlich einen deutlichen Rückstand gegenüber Nordhessen aufweist. ln Mittel- und Südhessen ist deshalb eine Beschlussfassung ohnehin erst nach der Kommunalwahl zu erwarten; hier müssen aber grenzüberschreitende Lösungen nach einheitlichen Kriterien sichergestellt werden. Grundsätzlich bleibt zudem festzuhalten, dass gerade die Planungen im
nordhessischen Raum eine extrem hohe Beeinträchtigung von Natur und Landschaft erwarten lassen. Weiterhin sind der Trinkwasserschutz und mögliche Gefährdungen der Gesundheit zu beachten. Sorgfältige Abwägungen sind hier unbedingt notwendig und sollten keinesfalls unter Zeitdruck stattfinden. Übereilte Entscheidungen würden auch in der Bevölkerung auf wenig
Verständnis stoßen. Im Reinhardswald, dem Kaufunger Wald, in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg und Fulda regen sich erheblicher ernst zu nehmender Widerstand, insbesondere im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Tourismuswirtschaft. Deshalb erinnert die FDP daran, dass die Vorgabe des Landes, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen, eine Empfehlung und keine zwingende Vorgabe ist. Die Regionalversammlungen bei den Regierungspräsidien bestehen ausschließlich aus Kreistagsabgeordneten und Stadtverordneten der kreisfreien Städte, die unmittelbar nach der Kommunalwahl bestellt werden. Diese Abgeordneten sollten auch die Verantwortung für
grundlegende Entscheidungen übernehmen, deren Auswirkungen ja tatsächlich erstmals in ihrer Amtszeit zu spüren sein werden
Die Energiepolitik benötigt Vernunft und Akzeptanz, die nicht von oben durch die Landesregierung befohlen werden kann; sie entsteht sinnvoller Weise aus kommunalpolitischer Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Schütz
Mitglied der Regionalversammlung Nordhessen

Der offene Brief im Wortlaut

 

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