Osterfeuer – der Landkreises Waldeck-Frankenberg informiert

Rubrikbild Osterfeuer Foto:Willard Austria CC BY-SA 3.0

Waldeck-Frankenberg/Korbach(nh) In langer Tradition werden in unserer Heimat die Osterfeiertage mit vielerlei Bräuchen begangen. Auf den Anhöhen im Waldeck-Frankenberger Land lodern als sicht­bares Zeichen die beliebten Osterfeuer. Sie sollen nach alter Vorstellung den Winter und die Kälte vertreiben und den Frühling und das Licht begrüßen.

 Die Verantwortlichen für die Osterfeuer müssen im Interesse der Allge­meinheit einige Hinweise beachten

  Richtiger Standort:
* Vegetationslose Flächen.
Schutzwürdige Lebensräume wie Trockenrasen, Hecken und Baumbestände sowie Wegraine dürfen nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt auch für Begleitveranstaltungen.
 
  Richtige Abstände:
* 100 m zu bewohnten Gebäuden, Naturschutzgebieten, Wäldern.
* 50 m zu Straßen und Eisenbahnstrecken.
* 35 m zu sonstigen Gebäuden, Bäumen, Hecken und Feldrainen.
* In Zweifelsfällen ist der fachliche Rat des Kreisbrandinspektors bzw.
der örtlichen Feuerwehr einzuholen und zu beachten.

Richtiger Zeitpunkt:
Zum Schutze von Kleintieren und Vögeln darf das Brennmaterial für die Osterfeuer frühestens eine Woche vor dem Abbrennen angefahren und aufgeschichtet werden. Sollte schon früher aufgeschichtet werden, ist kurz vor dem Abbrennen eine Umschichtung des Holzstapels notwendig, um zu vermeiden, dass dort mittlerweile angesiedelte Tiere in den Flammen umkommen
 
Richtige Brennstoffe:
* Nur Reisig, Astwerk und Stroh.
Abfälle haben in einem Osterfeuer nichts zu suchen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann bestraft werden. Es ist verboten, Autoreifen, Düngemittelsäcke oder sonstige Abfälle in offenem Feuer in der Natur zu verbrennen. Oft werden diese Abfälle nicht von den Initiatoren selbst, sondern von Unbekannten eingebracht. Zum Anzünden wird teilweise auch Altöl, Diesel oder andere brennbare und giftige Flüssigkeit aufgegossen. Diese versickert zum Teil und verseucht Boden und Grundwasser.
 
Kennzeichnend sind in solchen Fällen schwarze, stinkende Rauchwolken, die auf eine Umweltverschmutzung hinweisen. Oft liegen noch lange Zeit nachher unbrennbare Reste wie Drahtgeflecht, Felgen und verschmorte Plastikreste in der Landschaft und müs­sen von der Stadt-/Gemeindeverwaltung mit erheblichem Kostenaufwand beseitigt werden. Derartige Vorkommnisse verstoßen eindeutig gegen die Vorschriften des Umwelt­rechtes und sind von den Veranstaltern zu verhindern.
 
Wenn die oben angeführten Einschränkungen beachtet werden und keine verbotenen Reststoffe in den Osterfeuern mit verbrannt werden – dann können die Osterfeuer in unserer Heimat auch noch künftigen Generationen Frühling und Licht künden. Weitere Anregungen nimmt die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Waldeck-Frankenberg, Peter Hankel, Tel: 05631/ 954-448, E-Mail peter.hanke@landkreis-waldeck-frankenberg.de  entgegen. Dort werden auch Fragen zum Osterfeuer beantwortet.

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